Mobilfunkausbau: Stromanschluss ist Standortpolitik

Mobilfunkausbau: Stromanschluss ist Standortpolitik

Ein gravierendes Versäumnis des Regierungsentwurfs bleibt beim Mobilfunkausbau. Einer der größten praktischen Engpässe – der priorisierte, planbare und zügige Stromanschluss für Mobilfunkstandorte – wird in der TKG-Novelle nicht gelöst. Ohne verlässlichen Netzanschluss wird die 5G-Versorgung bis 2030 nicht 99,5 % der Fläche abdecken, wie es politisch angekündigt und wirtschaftlich dringend gebraucht würde. Denn besonders herausfordernd bei der Erschließung sind die letzten Prozent. Bis Ende 2026, so zeigt die VATM-Marktanalyse, werden 96,5 % der Fläche Deutschlands mit 5G erreicht. (VATM-TK-Marktanalyse 2026, Mai 2026).

Die Entscheidung, den dringend notwendigen priorisierten Stromanschluss aus der Novelle auszuklammern und auf andere Gesetzgebungsvorhaben zu verlagern, wird der praktischen Bedeutung des Problems nicht gerecht.

Gerade die Bundesländer müssen ein hohes Interesse daran haben, dass Mobilfunkversorgung nicht an Schnittstellen zwischen Telekommunikations- und Energiewirtschaft scheitert. Versorgung entlang von Verkehrswegen, in ländlichen Räumen, in topografisch schwierigen Regionen und in Gewerbegebieten ist Standortpolitik.

Politischer Handlungsbedarf: Der vorrangige Anschluss von Mobilfunkstandorten an das Stromnetz sollte ausdrücklich und praxistauglich im TKG geregelt werden. Erforderlich sind verbindliche Fristen, insbesondere eine klare Acht-Wochen-Frist für Netzanschlussinformationen.