Gigabit-Grundbuch und Daten: Transparenz ja, Vorratslogik nein

Gigabit-Grundbuch und Daten: Transparenz ja, Vorratslogik nein

Der Regierungsentwurf geht bei den neuen Datenregelungen deutlich zu weit. Besonders problematisch sind die weit gefassten Befugnisse zur aufgabenübergreifenden Nutzung von Daten zur Information der Öffentlichkeit und die Detailtiefe der Informationen. Daten, die Unternehmen für einen bestimmten Anlass bereitstellen, dürfen nicht ohne klare neue Voraussetzungen für andere Zwecke verwendet werden. Andernfalls entsteht eine behördliche Vorratslogik, die rechtsstaatlich und investitionspolitisch problematisch ist. Weiterhin müssen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen gewahrt bleiben und Informationen dürfen nicht bis ins letzte Detail erhoben und veröffentlicht werden.

Auch Veröffentlichungen durch die Bundesnetzagentur müssen eng begrenzt werden. Unternehmen dürfen nicht durch unklare oder vorläufige Informationen öffentlich belastet werden, bevor Sachverhalte abschließend geklärt sind.

Politischer Handlungsbedarf: Datenregelungen brauchen enge Zweckbindung, klare Voraussetzungen, Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, wirksame Anonymisierung sowie belastbare Berichtigungs- und Rechtsschutzmechanismen. Transparenz darf nicht zulasten von Sicherheit und Wettbewerb gehen.