Anzeigeverfahren und Wegerecht: Beschleunigung ohne Flickenteppich

Anzeigeverfahren und Wegerecht: Beschleunigung ohne Flickenteppich

Tausende Glasfaserbaustellen jetzt und in den kommenden Jahren sind eine Herausforderung für die zuständigen Verwaltungen. Ein Anzeigeverfahren nach § 127a TKG kann den Ausbau beschleunigen und Kommunen entlasten. Wegerechtliche Verfahren sind einer der zentralen Engpässe für den Glasfaser- und Mobilfunkausbau.

In der vorgeschlagenen Ausgestaltung droht das Instrument aber, seine Wirkung zu verlieren. Wenn neue Nachweise, unklare Anforderungen und landesspezifische Vorgabenkataloge hinzukommen, entsteht kein schlankes Verfahren, sondern ein zweites Genehmigungsverfahren unter anderem Namen. Das würde Unternehmen und Verwaltungen zusätzlich belasten und birgt die Gefahr, dass ein bundesweiter Flickenteppich entsteht.

Politischer Handlungsbedarf: Das Anzeigeverfahren muss schlank, digital und bundeseinheitlich geregelt werden. Landesrechtliche Sonderwege müssen vermieden werden. Ziel muss sein: weniger Verfahren, weniger Streit, schnellerer Baubeginn.