Wettbewerb ist Länderinteresse – ohne Wettbewerb kein flächendeckender Ausbau

Wettbewerb ist Länderinteresse – ohne Wettbewerb kein flächendeckender Ausbau

Der Telekommunikationsmarkt ist kein klassischer Infrastruktursektor, in dem ein Unternehmen allein den flächendeckenden Ausbau trägt. Der Glasfaserausbau in Deutschland wird heute wesentlich von den Wettbewerbern im Markt getragen, dazu gehören deutschlandweite und regionale Anbieter. Die Versorgungsquote mit Glasfaser-Anschlüssen wird Ende 2026 auf 26,9 Prozent (12,5 Millionen Haushalte) ansteigen. Fast 70 Prozent davon werden von den Wettbewerbern angeboten (VATM-TK-Marktanalyse 2026, Mai 2026). Damit Deutschland beim Glasfaserausbau entscheidend vorankommt, müssen die Netze intensiver genutzt werden. Dafür braucht es einen offenen Netzzugang (Open Access), der Anbietervielfalt auf den entstehenden digitalen Infrastrukturen ermöglicht.

Der Regierungsentwurf zur TKG-Novelle erkennt zwar an verschiedenen Stellen an, dass Wettbewerb und offene Netzzugänge für die Migration in die Glasfaserwelt entscheidend sind. Zugleich setzt er aber an der falschen Stelle an, wenn er neue symmetrische, d. h. für alle und ohne Rücksicht auf eine marktbeherrschende Stellung geltende Zugangsregime für Glasfasernetze schafft, ohne die weiterhin bestehenden strukturellen Wettbewerbsprobleme durch einen dominanten Anbieterkonsequent zu adressieren.

Das ist eine politische Schieflage: Wer eigenwirtschaftliche Investitionen vieler Unternehmen will, darf nicht ohne Not diejenigen zusätzlich regulieren, die gerade neue Glasfasernetze bauen und auf freiwilligen Open Access setzen. Regulierung muss dort ansetzen, wo Marktmacht besteht und wo sie missbräuchlich genutzt werden kann, um Wettbewerber aus dem Markt zu drängen, Investitionen zu entwerten oder Migration strategisch zu steuern.

Die zentrale Aufgabe der Novelle muss daher bleiben: eine wirksame asymmetrische Regulierung des marktmächtigen Unternehmens und die Bekämpfung von Marktmachtmissbrauch. Dazu gehören eine handlungsfähige Bundesnetzagentur, klare Entgelt- und Missbrauchsregeln, wirksame Verfahren und ffektive Möglichkeiten für betroffene Wettbewerber, regulatorische Prüfungen verlässlich auszulösen.

Politischer Handlungsbedarf: Die Novelle darf nicht zu einer zusätzlichen Belastung der ausbauenden Wettbewerber werden, sondern muss die SMP-Regulierung gezielt schärfen. Wettbewerb ist Voraussetzung für die Ausbauziele der Länder.

(Foto: Bundesrat)