Wir müssen besser sein als RaVT

Wir müssen besser sein als RaVT

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten im Sinne einer Grundversorgung kann weder die Leistungsfähigkeit der alten Kupferdoppeladernetze verbessern, noch die Bau- und Fachkräftekapazitäten erhöhen. Wo die Versorgung ganz besonders schlecht ist, müssen wir daher alles daransetzen, direkt Gigabit für die Bürgerinnen und Bürger zu bauen. Dies gelingt über die weiße Fleckenförderung. Gigabit statt Megabit muss das Ziel sein. Die Bundesregierung und die Kommunen müssen endlich dafür Sorge tragen, die letzten weißen Flecken nun schnell zu schließen – so wie es im Koalitionsvertrag steht.

Auch dort, wo einzelne unterversorgte Haushalte betroffen sind, wird in fast allen Fällen mit dem kommenden Glasfaserausbau einer Kommune eine echte Gigabit-Lösung geschaffen werden können. Bis dahin stehen mit Funk und Satellit kluge Übergangslösungen zur Verfügung. Diese bieten in der Praxis eine weit bessere und schnellere Versorgung, als im Rahmen einer Grundversorgung möglich wäre.

Die Festlegung der Latenz auf maximal 150 Millisekunden ist nicht haltbar, da das TKG zu Recht im Rahmen der hier relevanten Mindestversorgung nicht auf maximale Qualität ab-stellt, sondern lediglich „Funktionsfähigkeit“ der Dienste fordert. Die Gutachter selbst erkennen an, dass eine sogar gute Versorgung oberhalb 150 Millisekunden möglich ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ignoriert dies schlicht und legt aus „Sicherheitsgründen“ die maximale – nämlich sehr gute – Qualität zu Grunde. Damit wird gleichzeitig ohne jeden Grund die Technologieneutralität verletzt. Bund und Länder sind nun gefordert, wichtige Versorgungslösungen per Satellit zu ermöglichen, da ansonsten eine schnelle hochqualitative Versorgung der Bürgerinnen und Bürger faktisch nicht sichergestellt werden kann. Dazu müssen zumindest die von der BNetzA vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen beim Latenzwert so gestaltet werden, dass sie sofort greifen und keinesfalls – wie bei der alten Förderung – erst mit dem späteren Ausbau oder der Planung von Glasfasertrassen ermittelt werden können.