Vectoring: Telekom spielt auf Zeit Chaos statt Planungssicherheit

Vectoring: Telekom spielt auf Zeit Chaos statt Planungssicherheit

03.08.2016

Köln, 3. August 2016. „Im Moment zeigt sich, dass das Verfahren zu Vectoring im Nahbereich der Hauptverteiler mit einem weitgehendem Monopol für die Telekom auf Sand gebaut ist. Wir befinden uns in einer völlig verfahrenen Situation. Auch nach der Entscheidung der EU-Kommission, kein erneutes vertieftes Prüfungsverfahren einzuleiten, liegt die vorgesehene Ausbauverpflichtung der Telekom nicht vor. Zu Recht hat die Bundesnetzagentur die Telekom aufgefordert, nun die verbindliche Ausbauaussage abzugeben, bevor die Behörde auf Grundlage dieser Investitionszusage und der Rückmeldung der EU-Kommission ihre finale Vectoring-Entscheidung trifft“, sagt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Offensichtlich versucht die Telekom nun die Politik und die Regulierungsbehörde massiv unter Druck zu setzen, um zusätzlich zum weitgehenden Technologiemonopol nun auch noch ein ihr genehmes Ersatzprodukt zu ihr genehmen Preisen durchzusetzen“, kritisiert er.

Die Politik werde hier ein weiteres Mal ausgespielt, mit immer schlimmeren Folgen für die Wirtschaft, die Unternehmen und die Verbraucher – Vectoring entwickele sich hierzulande zum größtmöglichen Breitbanddesaster anstatt zum Treiber für die Gigabit-Gesellschaft zu werden. „Urlaubsabwesenheiten“ und ausstehende Beschlüsse hinderten nun die Telekom an einer verbindlichen Erklärung, dabei hatte die EU die Ausbauregeln der Bundesnetzagentur (BNetzA) zwar deutlich kritisiert, aber letztlich durchgewinkt.

Gepokert wird nun um das zukünftige Ersatzprodukt, das die Telekom aufgrund des wegfallenden Zugangs für die Wettbewerber anbieten muss. Die Diskussion – wie die BNetzA richtig feststellt – wird unzulässig mit der Ausbauzusage verknüpft. Genau dies hatten die Wettbewerber befürchtet. Die Abhängigkeit weiterer Verfahren zu Leistung und Preisen beim Ersatzprodukt wird auf Seiten der Telekom als Druckmittel gesehen. „Die Unabhängigkeit der Behörde und der gesamten Regulierung stehen auf dem Spiel“, so Grützner.

Vor kurzem erst hatte die Telekom entgegen aller politischen Versprechen per Gericht feststellen lassen, dass sie nicht in der Lage sei, die Vorgaben der BNetzA einzuhalten und fristgerecht das von der Behörde geforderte Bitstrom-Ersatzprodukt anzubieten. Genau dieses ist aber auch für den Vectoring-Einsatz wesentlich. Das längst überfällige Angebot soll nun im November erfolgen.

„Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnell Klarheit schaffen. Die Forderung der EU-Kommission im Gegenzug zum Durchwinken des Vectoring-Entscheidungsentwurfes die Leistungsfähigkeit des Vorleistungsproduktes deutlich zu verbessern und wettbewerbsfähig auszugestalten, muss schnell im laufenden Verfahren umgesetzt werden“, unterstreicht der VATM-Geschäftsführer.

Grützner weiter: „Investitionszusagen als Druckmittel in der Politik und der Regulierung zuzulassen, erweist sich als äußerst gefährlich und zunehmend unkalkulierbar. Die von Anfang an zu erwartenden Klagen von Investoren – auch mit dem Ziel des einstweiligen Rechtsschutzes – dürfte die Telekom als Vorwand für weitere Verzögerungen nutzen. Etwa zwei Drittel der geplanten Investitionen der Wettbewerber, in Einzelfällen sogar deutlich mehr, werden durch die Entscheidung unmöglich gemacht, mit erheblichen Nachteilen für die ausbauenden Unternehmen und Verbraucher, nicht nur im Nahbereich.“ Die EU-Kommission hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Investitionsmöglichkeiten der Wettbewerber auf Grundlage der überarbeiteten Vectoring-Entscheidung absolut gesehen gering bleiben und nur marginal steigen – von etwa sechs auf acht Prozent.