25 Feb. VATM-Pressestatement zu Eckpunkten der BNetzA zur Marktanalyse des Breitband-Privatkundenmarktes: weitreichender Paradigmenwechsel darf nicht zu Dammbruch bei Regulierung führen
Die Bundesnetzagentur hat heute Eckpunkte für die Marktanalyse des Breitband-Privatkundenmarktes vorgelegt, den sie turnusgemäß überprüft. Ziel ist es, festzustellen, ob in Deutschland die aktuelle Regulierung noch den tatsächlichen Marktgegebenheiten entspricht und ob die beträchtliche Marktmacht der Telekom Deutschland GmbH fortbesteht. Dieser Prozess ist zentral – denn er setzt die Leitplanken für die künftige Regulierung in Deutschland.
VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer bewertet die Eckpunkte wie folgt:
„Dass die Bundesnetzagentur mit ihren Eckpunkten nun einen neuen Weg skizziert – weg von einer bundesweit einheitlichen Regulierung hin zu einer stärker regionalisierten Betrachtung –, ist ein weitreichender Paradigmenwechsel. Dass die Telekom in wenigen Städten aus der Regulierung entlassen werden soll, darf nicht zu einem bundesweiten Dammbruch führen, der dem Wettbewerb massiv schaden würde.
Nach wie vor ist die Wettbewerbssituation in Deutschland von einer ausgeprägten Asymmetrie geprägt. Die Wettbewerber haben Marktanteile eingebüßt und die Vermarktungsquote auf dem Glasfasernetz der Telekom hat sich im einstelligen Prozentbereich marginalisiert. Das Eckpunktepapier verweist selbst ausdrücklich auf „beträchtliche und anhaltende strukturelle Marktzutrittsschranken“. Gerade in einem wettbewerblich getriebenen und zugleich auf Regulierung angewiesenen Markt wäre die bloße Annahme, wirksamer Wettbewerb werde sich hinreichend entwickeln, ein für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft hochgefährlicher Testballon. Statt Deregulierung benötigt der Markt ein konsequentes Vorgehen gegen Marktmacht und die für Deutschland schädliche Dominanz der Telekom.
Gerade erst hat die Bundesnetzagentur festgestellt, dass das gescheiterte Konzept der „Regulierung light“ den Wettbewerb auf wichtigen Märkten massiv ausgebremst hat. Solche Fehlentscheidungen müssen jetzt korrigiert werden und dürfen sich nicht wiederholen.
Solange kein klarer Migrationspfad für den Übergang von Kupfer auf Glasfaser vorliegt und das Ende des Kupfernetzes nicht absehbar ist, sind regionale Marktbewertungen besonders volatil. Ein regulatorischer Rückbau müsste daher durch eine strenge, eng getaktete und fortlaufende Überwachung abgesichert werden, um Fehlentwicklungen sofort korrigieren zu können. Das ist in dieser Granularität kaum leistbar.
Eine Fragmentierung der Regulierung würde letztlich zu einem Flickenteppich an Instrumenten führen, der der weiterhin starken Wettbewerbsposition der Telekom nicht gerecht würde. Bei 294 Landkreisen und 107 kreisfreien Städten hätte eine derart kleinteilige Bewertung einen Wildwuchs unterschiedlicher Einstufungen zur Folge – verbunden mit erheblichem Mehraufwand für alle Marktakteure, einschließlich der Bundesnetzagentur selbst.
Gerade vor dem Hintergrund fortbestehender struktureller Marktzutrittsschranken braucht es deshalb einen verlässlichen, bundesweit einheitlichen und investitionssicheren Regulierungsrahmen, der chancengleichen Wettbewerb gewährleistet und Planungssicherheit schafft. Die vorliegenden Eckpunkte sind eine wichtige Grundlage für den weiteren Austausch mit der BNetzA. Der Einstieg in die Diskussion darf jedoch nicht von der falschen Annahme gestartet werden, dass Regulierung pauschal abgebaut werden muss. Das Gegenteil ist der Fall.
Regionalisierte Regulierung ist zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht – und kann dem zarten Pflänzchen Glasfaserausbau nur schaden.“