VATM begrüßt genaue Prüfung der Vectoring-Entscheidung durch die EU-Kommission

VATM begrüßt genaue Prüfung der Vectoring-Entscheidung durch die EU-Kommission

10.05.2016

Chance für besseren Breitbandausbau insbesondere auf dem Land nutzen

Brüssel/Köln, 10. Mai 2016. „Die EU-Kommission hat ernsthafte Bedenken gegenüber einem weitgehenden Vectoring-Monopol in den Nahbereichen der Hauptverteiler“, begrüßt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die Einleitung des sogenannten Phase-II-Verfahrens in Brüssel. Die EU-Kommission kann nun die Vectoring-Entscheidung der deutschen Regulierungsbehörde weitere drei Monate lang vertieft prüfen. Brüssel sieht sowohl eine generelle Gefahr für den Wettbewerb in Deutschland als auch für die nun hierzulande notwendigen Investitionen in Gigabit-Netze (FTTB/FTTH).

„Ein echtes Vetorecht gibt es zwar nicht, doch wir hoffen sehr, dass es nun zu einer vernünftigen Konsenslösung kommt, die den erheblichen Bedenken des Beirats der Bundesnetzagentur, der Politik sowie 25 Wirtschaftsverbänden und Organisationen Rechnung trägt. Diese sind bisher von der BNetzA nicht ausreichend in ihrer Entscheidung aufgegriffen worden“, sagt Grützner.

So muss aus Sicht des VATM die Telekom die vom Beirat gemachte Auflage erfüllen, alle Nahbereiche, in denen sie ausbaut, zu mindestens 90 Prozent mit 50 Mbit/s zu versorgen. „Von Seiten der Wettbewerber sind 90 Prozent angeboten worden“, unterstreicht der Geschäftsführer des VATM: „Die Unternehmen müssen eine Chance haben, weiter zu investieren. Das Gleiche gilt für die Kommunen, die zusammenhängende Gebiete ausbauen wollen und keine Flickenteppiche, bei denen die lukrativsten Gebiete schon von der Telekom versorgt werden dürfen“, so Grützner. Dabei halte die Telekom selbst weder die Vorgabe der Bundesregierung ein, für einen 100-Prozent-lückenfreien Ausbau zu sorgen, noch die 90 Prozent des Beirates. Grützner: „In ländlichen Bereichen kommt das Telekom-Angebot nach unseren Berechnungen teilweise gerade einmal auf 75 Prozent. Nach dem Konzept der Telekom werden tausende Kabelverzweiger – die grauen Kästen am Straßenrand – nicht mit Glasfaser erschlossen werden, so dass die dortigen Bürger und Unternehmen keine 50 Mbit/s erhalten. Das betrifft vor allem die schwieriger erschließbaren ländlichen Gebiete.“

Und schließlich wird der dringend erforderliche weitere Ausbau mit Glasfaser bis zum Haus und Unternehmen selbst gerade auf dem Land deutlich verlangsamt und erschwert. Daher hatte sich unter anderem auch das Bundeskartellamt gegen diese Vectoring-Entscheidung ablehnend geäußert und andere Lösungen, wie zum Beispiel eine Einbindung in das Förderkonzept des Bundes, als deutlich sinnvoller vorgeschlagen. „Die Zeiten von Monopolen müssen endlich vorbei sein. Wir haben seit 18 Jahren dafür gearbeitet, dass Wettbewerb den Verbrauchern bessere Qualität zu günstigen Preisen liefert und dürfen das Rad jetzt nicht zurückdrehen“, warnt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner.

HIER die Pressemitteilung in englischer Sprache lesen – read press release in Englisch here