16 Juli TKG-Novelle auf dem Prüfstand: Wo der Entwurf noch nachgebessert werden muss
Der Kabinettsbeschluss steht – doch für die Telekommunikationsbranche sind zentrale Fragen noch offen. Beim VATM-TeleTreff mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Ministerium und Unternehmen wurde deutlich, wo die TKG-Novelle im parlamentarischen Verfahren nachgeschärft werden muss: bei Wettbewerb, Investitionssicherheit und der praktischen Umsetzbarkeit der neuen Regelungen.
Nach der parlamentarischen Sommerpause geht die TKG-Novelle in das parlamentarische Verfahren – und damit beginnt die entscheidende Phase für mögliche Änderungen am Gesetzentwurf. Beim VATM-TeleTreff am 25. Juni 2026 im Berliner BASECAMP diskutierten Susanne Ding aus dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, der Bundestagsabgeordnete Joachim Ebmeyer MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion) und Harald Geywitz von Telefónica Deutschland über die nächsten Schritte im Gesetzgebungsverfahren. Im Mittelpunkt standen die Auswirkungen der Novelle auf Wettbewerb und Investitionen sowie die Frage, ob die vorgesehenen Instrumente den Ausbau in der Praxis tatsächlich beschleunigen können.
Susanne Ding bezeichnete den Entwurf als tragfähigen Kompromiss innerhalb der Bundesregierung. Aus Sicht der Branche reicht dieser jedoch noch nicht aus. Harald Geywitz forderte, Investitionsanreize und wettbewerbliche Strukturen im weiteren Verfahren stärker abzusichern. Joachim Ebmeyer verwies darauf, dass die Folgen der geplanten Regelungen für Netzbetreiber und Investoren sorgfältig geprüft werden müssten.
Besonders umstritten bleiben die Vorgaben für die Kupfer-Glas-Migration. Entscheidend wird sein, ob Wettbewerber einen verlässlichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den künftigen Glasfasernetzen erhalten und die Bundesnetzagentur wirksam gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen vorgehen kann. Aus Sicht des VATM darf der Übergang von Kupfer zu Glasfaser nicht dazu führen, bestehende Marktmacht weiter zu verfestigen.
Auch beim Mobilfunkausbau greift der Entwurf bislang zu kurz. Ein zentrales Hemmnis bleiben langwierige Stromanschlüsse für neue Standorte. Ohne verbindlichere und schnellere Verfahren drohen die Ausbau- und Versorgungsziele bis 2030 verfehlt zu werden. Gerrit Wernke, Leiter des Berliner Hauptstadtbüros, macht klar, dass der Verband deshalb weiter darauf drängen, dieses Problem noch im parlamentarischen Verfahren zu lösen.
Bei den Regelungen zum Vollausbau und zur Netzebene 4 hängt der Erfolg ebenfalls von der konkreten Ausgestaltung ab. Notwendig sind praxistaugliche Fristen, ein wirksamer Schutz bereits getätigter Investitionen und Zugangsregeln, die Wettbewerb ermöglichen, ohne neue Ausbauprojekte zu gefährden.
Der VATM wird die Beratungen im Bundestag eng begleiten und die Positionen seiner Mitgliedsunternehmen gezielt in das Verfahren einbringen. Ziel bleibt eine Novelle, die den Ausbau tatsächlich beschleunigt, Investitionen absichert und fairen Wettbewerb gewährleistet.