23 März Telekom-Dominanz im Privatkundenmarkt: VATM warnt BNetzA vor Paradigmenwechsel und Rückschritt zulasten der Verbraucher
Wer die Telekom im Privatkundenmarkt zu früh aus der Regulierung entlässt, schwächt Wettbewerb und Verbraucherrechte
Köln, 23. März 2026. Der VATM warnt die Bundesnetzagentur eindringlich davor, die Regulierung der Telekom im Privatkundenmarkt aufzuweichen. Eine regionale Deregulierung – wie sie aktuell in den Eckpunkten der BNetzA zu „Marktdefinition und Marktanalyse zum Festnetzmassenmarkt“ vorgesehen ist – wäre aus Sicht des Verbands ein schwerer Fehler. Der Verband mahnt anlässlich der heute endenden Stellungnahmefrist zu den Eckpunkten, dass ein solcher Schritt vor allem Verbraucherinnen und Verbraucher treffen würde: durch weniger Auswahl, geringeren Preiswettbewerb und schlechtere Wechselmöglichkeiten.
„Der Privatkundenmarkt ist weiterhin klar von der Telekom dominiert“, erläutert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Von wirksamem, sich selbst tragendem Wettbewerb kann in Deutschland leider keine Rede sein. Erst vor wenigen Wochen hat die Monopolkommission mahnend auf die weiterhin überragende Stellung der Telekom im deutschen Markt hingewiesen. Die VATM-Marktanalysen zeigen seit Jahren, dass das Unternehmen weitere Marktanteile hinzugewinnt. Eine Aufweichung der Regulierung für ein so marktmächtiges Unternehmen wäre daher ein fatales Signal.“
Wer die Telekom unter diesen Bedingungen regional aus der SMP-Regulierung entlasse, riskiere, bestehende Marktmacht weiter zu verfestigen, statt Wettbewerb zu stärken, und verschlechtere am Ende die Bedingungen für Millionen Kundinnen und Kunden. Die Regulierungsbehörde müsse stärker das langfristig wettbewerbliche Zielbild für den Markt berücksichtigen.
Gerade das den Wettbewerb seit Beginn an tragende Erfolgsmodell der bundesweiten Zugangsnachfrager ist im Festnetzbereich immer noch maßgeblich durch bundesweite Preis- und Vermarktungsstrukturen geprägt, denen die Regulierung nicht ohne Not die Grundlage entziehen darf. Auch für die im VATM organisierten Versorger von Geschäftskunden aus allen Bereichen der Industrie ist die bundesweite Verfügbarkeit nach verlässlichen Rahmenbedingungen eine elementare Voraussetzung. Die Behörde, so betont der Geschäftsführer, habe die gravierenden Konsequenzen der angedachten Weichenstellungen nicht ausreichend bedacht. Der Verband wünscht sich hier eine umfassendere Analyse, die stärker auf ein wettbewerbliches Leitbild in der Zukunft ausgerichtet ist.
Besonders kritisch sieht der VATM, dass die Bundesnetzagentur ihre Regionalisierungsüberlegungen stark auf Ausbau- und Verfügbarkeitsdaten stützt. Gebaute, aber nicht genutzte Anschlüsse seien aber gerade kein Beleg für wirksamen Wettbewerb. Entscheidend seien reale Marktanteile und tatsächlich aktive Anschlüsse. „Die Bundesnetzagentur darf sich hier nicht von Ausbauzahlen blenden lassen. Für Verbraucher zählt nicht, was auf dem Papier verfügbar ist, sondern ob es tatsächlich echten Wettbewerb gibt. Wer die Telekom jetzt zu früh aus der Regulierung entlässt, schadet den Kundinnen und Kunden“, so Ufer.
Der VATM fordert deshalb, die Telekom auch weiterhin bundesweit einheitlich als Unternehmen mit beträchtlicher Marktmacht zu regulieren, keine regionale Entlassung aus der Regulierung vorzunehmen und die Marktanalyse an den tatsächlichen Wettbewerbsverhältnissen statt an bloßer Infrastrukturverfügbarkeit auszurichten. Nur so ließen sich Verbraucherinteressen schützen und faire Wettbewerbsbedingungen sichern.