Schutz der kritischen Infrastruktur ist eine ganzheitliche Aufgabe

Schutz der kritischen Infrastruktur ist eine ganzheitliche Aufgabe

Der Schutz der kritischen Infrastruktur (sogenannte KRITIS) im physischen Raum wie auch die Cybersicherheit im digitalen Raum sind eminent wichtig: Deutschland muss mehr Resilienz zeigen. Nicht zuletzt die globalen Entwicklungen rund um den Ukrainekrieg wie auch die aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten zeigen dies. Hier ist noch viel Verbesserungsbedarf insbesondere in Anbetracht einer einheitlichen europäischen Vorgehensweise.

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITIS-DachG) wie auch dem Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (BISG-E) werden neue Vorgaben für den Schutz kritischer Infrastrukturen geschaffen, jedoch mit ganz unterschiedlichen Entwicklungsstufen.

Ganz wichtig wird sein, dass für eine einfache Rechtsanwendung sicherzustellen ist, dass die Vorgaben zur physischen Sicherheit im KRITIS-DachG und zur Cybersicherheit im NIS-2-Umsetzungsgesetz passgenau zueinander gestaltet werden. Einheitliche Begriffsdefinitionen sowie überschneidungs- und widerspruchsfreie Vorgaben sind dabei zentral. Es gilt, keine Doppelregulierung und keine zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Das vorgesehene neue Meldewesen im Bereich der physischen Sicherheit sollte sich bspw. prozedural eng am Meldewesen im Bereich der Cybersicherheit orientieren.

Der Schutz der kritischen Infrastruktur ist eine ganzheitliche Aufgabe, die die Mitgliedsunternehmen des VATM mit aller Verantwortung übernehmen. Die hierfür nötigen gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen dieser wichtigen Aufgabe gerecht werden.