Regulierungsausblick 2026 – klare Regeln für Ausbau und Wettbewerb

Regulierungsausblick 2026 – klare Regeln für Ausbau und Wettbewerb

Ein regulatorisch intensives Jahr liegt hinter uns, geprägt von zahlreichen Verfahren, wichtigen Weichenstellungen und nicht zuletzt von strukturellen Herausforderungen. Umso deutlicher wurde, wie zentral eine verlässliche und wettbewerbssichernde Regulierung für den Telekommunikationsmarkt ist. Entscheidungen mit großer Tragweite wurden vielfach verzögert, weil die Bundesnetzagentur zögerlich agierte und sich Verfahren in die Länge zogen. Das bleibt nicht folgenlos, denn Regulierung wirkt nur dann, wenn sie rechtzeitig greift und klare Leitplanken für Wettbewerb und Investitionen setzt.

Gleichzeitig hat sich der Handlungsdruck weiter erhöht. Die Deutsche Telekom konnte ihre Marktanteile im zentralen Festnetzmarkt weiter ausbauen, sowohl im Privatkunden- als auch verstärkt im Geschäftskundenbereich. Diese Entwicklung wirkt sich spürbar auf Wettbewerbsstrukturen, Angebotsvielfalt und Investitionsbedingungen aus und unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Anwendung der bestehenden Regulierungsinstrumente.

Eines der Kernthemen im Privatkundenmarkt bleibt der regulierte Zugang zu den Leerrohren der Telekom einschließlich der dazugehörigen Entgelte. Trotz Regulierungsverfügung aus dem Jahr 2022 ist dieser Zugang bis heute praktisch nicht nutzbar. Damit bleibt ein zentraler Hebel für effizienten Ausbau und Wettbewerb blockiert und wird uns folgerichtig auch 2026 weiter intensiv beschäftigen. Der VATM begleitet die Verfahren hierzu eng und wird weiter darauf dringen, dass aus Regulierung endlich wirksame Praxis wird.

Ähnlich gelagert ist die Verpflichtung der Telekom, FTTH-Leistungen über ein Standardangebot diskriminierungsfrei für Wettbewerber bereitzustellen. Auch dieses Verfahren läuft bereits seit 2022; ein Abschluss ist erst für das erste Halbjahr 2026 in Aussicht gestellt. Für den VATM ist klar: Solche Schlüsselverfahren dürfen nicht weiter vertagt werden. Denn wo marktöffnende Instrumente über Jahre nicht greifen, geraten Investitionen, Innovation und fairer Wettbewerb strukturell ins Hintertreffen.

Bewegung in der Regulierung des Marktes 2

Besonders kritisch bleibt die Lage im Geschäftskundenmarkt. Er ist das Rückgrat der digitalen Vernetzung von Unternehmen, Verwaltung und kritischer Infrastruktur und macht mit rund 21 Milliarden Euro Jahresumsatz etwa ein Drittel des gesamten Telekommunikationsmarktes aus. Die Entwicklung der vergangenen Jahre wirkt hier klar zulasten der Wettbewerber. Die intensive Arbeit im Geschäftskundenboard und die enge Abstimmung mit den Marktteilnehmern haben dabei bereits konkrete Wirkung entfaltet, unter anderem durch gerichtliche Erfolge, die lange ungeklärte Rechtsfragen beantwortet haben.

Trotz einiger wegweisender Entscheidungen, die durch die starke Organisation im Geschäftskundenboard des VATM erreicht wurden, ist der Handlungsbedarf größer denn je. Umso wichtiger ist es, dass die Bundesnetzagentur nun weitreichende Vorschläge zur Neujustierung der regulatorischen Rahmenbedingungen in diesem Segment vorgelegt hat.

Ein weiteres zentrales Zukunftsthema bleibt die Kupfer-Glas-Migration, zweifellos eine Dekadenaufgabe. Der VATM hat sich frühzeitig und konstruktiv in diesen Prozess eingebracht und ihn mit klaren Positionierungen aktiv mitgestaltet. Die Eckpunkte des BMDS greifen viele unserer Argumente auf und spiegeln in wesentlichen Teilen eine wettbewerbliche Perspektive wider. Entscheidend ist dabei: Der VATM steht nicht für Partikularinteressen, sondern für tragfähige Lösungen, die sowohl die ausbauenden Unternehmen als auch die bundesweit zugangsnachfragenden Anbieter berücksichtigen und damit den Markt als Ganzes voranbringen.

Für 2026 erwarten wir ein Update des Eckpunktepapiers, das in offenen Fragen weitere Klarheit schafft. Zugleich werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass das BMDS trotz massiver Kritik des marktbeherrschenden Unternehmens nicht hinter die eigenen Leitlinien zurückfällt und die Ergebnisse nicht verwässert werden.

Auf die Wohnungswirtschaft kommt es an

Eng damit verknüpft sind die anstehenden Weichenstellungen im geplanten TKG-Änderungsgesetz. Anders als das TK-NABEG soll dieses Gesetzespaket über reine Beschleunigungsfragen hinausgehen und zusätzliche, für den Ausbau und den Wettbewerb zentrale Themen adressieren. Der VATM hat sich hierzu umfassend eingebracht, insbesondere mit Blick auf die Netzebene 4.

Wir haben deutlich gemacht, dass gesetzliche Anpassungen sinnvoll sein können, etwa durch bessere Informationen für Mieterinnen und Mieter, praxistauglichere Entscheidungsprozesse in Wohnungseigentümergemeinschaften und eine effizientere Eigentümerermittlung. Entscheidend ist aber das „Wie“: Maßnahmen müssen wettbewerbssicher ausgestaltet sein und funktionierende Kooperationen schützen. Gerade der Inhaus-Ausbau gelingt nur mit klaren und praktikablen Abstimmungsprozessen zwischen Eigentümern und Netzbetreibern, damit der Ausbau nicht an organisatorischen Hürden scheitert.

Diese Positionen wird der VATM auch im für Januar erwarteten Gesetzentwurf erneut aufgreifen und weiter konkretisieren.

Damit schließen wir das Regulierungsjahr mit einem klaren Fokus ab. 2026 wird es entscheidend sein, ob aus Eckpunkten und Verfahren endlich verlässliche, praktikable Regeln werden, die den Wettbewerb stärken und Investitionen in Glasfaser sichern.

Diese und weitere Themen haben wir bei unserem Präsenztreffen des Arbeitskreises Recht & Regulierung bei der Deutschen GigaNetz mit unserem Gast Susanne Ding, Leiterin der Unterabteilung Digitale Infrastruktur beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, besprochen. Wir freuen uns darauf, die Themen im neuen Jahr gemeinsam voranzutreiben.