26 März Privatkundenmarkt: VATM warnt vor regionaler Deregulierung
Mit dem Eckpunktepapier zur Marktanalyse im Festnetzmassenmarkt hat die Bundesnetzagentur die Debatte über die künftige Regulierung des Privatkundenmarktes eröffnet. Für den VATM ist dabei klar: Eine regionale Entlassung der Telekom aus der Regulierung wäre der falsche Weg. Der Privatkundenmarkt ist weiterhin von einer starken Marktstellung der Telekom geprägt; von einem tragfähigen, flächendeckend wirksamen Wettbewerb kann keine Rede sein.
Die Marktanalyse ist von erheblicher Bedeutung, denn sie dient dazu, den sachlichen und den räumlichen Markt abzugrenzen, und bildet im nächsten Schritt die Grundlage für die Festlegung konkreter Regulierungsinstrumente. Entscheidend ist deshalb, ob der bestehende Regulierungsrahmen auch künftig den tatsächlichen Marktgegebenheiten gerecht wird und wie mit der fortbestehenden Marktmacht der Telekom umzugehen ist.
Bemerkenswert ist vor allem die erstmalige Abkehr von einer bundeseinheitlichen räumlichen Betrachtung. Stattdessen stellt die Behörde eine differenzierte Einteilung in mehrere räumliche Teilmärkte zur Diskussion. Dieser Ansatz markiert einen regulatorischen Paradigmenwechsel. Denn sollte künftig kein bundesweit einheitlicher räumlicher Markt mehr zugrunde gelegt werden, hätte dies erhebliche Auswirkungen auf die Regulierung.
Nach den bisherigen Überlegungen der Bundesnetzagentur soll es drei Teilmärkte geben: einzelne wettbewerblich eingeschätzte Gebiete, regulierungsbedürftige Gebiete ohne Feststellung beträchtlicher Marktmacht sowie den Rest des Bundesgebiets, in dem die Telekom weiterhin als marktmächtig angesehen würde. Wie die Bundesnetzagentur in einem Termin mit der Branche am 16.03.2026 ausgeführt hat, geht die Behörde derzeit nicht von einer kurzfristigen Ausweitung aus.
Gerade die geplante Abkehr von einer bundeseinheitlichen Betrachtung sehen wir von Wettbewerberseite kritisch. Denn trotz einzelner Veränderungen im Markt und beim Glasfaserausbau ist der deutsche Telekommunikationsmarkt weiterhin nicht durch stabilen, flächendeckend wirksamen Wettbewerb geprägt. Vielmehr bestehen nach wie vor erhebliche strukturelle Marktzutrittsschranken. Sinkende Marktanteile der Wettbewerber sprechen daher nicht für einen regulatorischen Rückbau, sondern für die Notwendigkeit eines verlässlichen regulatorischen Rahmens.
Hinzu kommt, dass eine Regionalisierung mit erheblichen Unsicherheiten verbunden wäre. Unterschiedliche Bewertungen einzelner Kreise und kreisfreier Städte würden zu einem Flickenteppich regulatorischer Einstufungen führen, der weder der tatsächlichen Marktmacht der Telekom noch den praktischen Anforderungen an einen verlässlichen Regulierungsrahmen gerecht würde. Eine solche Fragmentierung würde den Aufwand für Unternehmen und Behörden deutlich erhöhen und die Planbarkeit für alle Marktakteure verringern.
Auch mit Blick auf die Kupfer-Glas-Migration ist dieser Ansatz hochrelevant. Denn die Vorschriften aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gelten eben nur für solche Unternehmen, die über beträchtliche Marktmacht verfügen – (bisher) also die Deutsche Telekom. Eine Abänderung dieser bundeseinheitlichen Regelungen befördert das betriebswirtschaftliche Kalkül der Telekom, die Abschaltung möglichst lange aufzuschieben.
Insgesamt ist das Eckpunktepapier eine wichtige Grundlage für den weiteren Austausch mit der Bundesnetzagentur. Wichtig ist in der Konsultation, dass nicht einfach unterstellt wird, Regulierung müsse pauschal als „Testballon“ zurückgebaut werden. Der Privatkundenmarkt in Deutschland bleibt durch strukturelle Asymmetrien geprägt. Deshalb braucht es weiterhin einen bundesweit verlässlichen, investitionssicheren und chancengleichen Regulierungsrahmen, der wirksamen Wettbewerb ermöglicht und Fehlentwicklungen verhindert.