10 Okt. Nummerierung: stärkere Einbindung der Praxis durch die BNetzA
Der VATM hat sich erneut mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) in Bonn zu einem vertieften Austausch über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Nummerierung getroffen. Diese Geschäftsmodelle bleiben ein zentraler Bestandteil der Telekommunikationsinfrastruktur und ermöglichen Kundenservice, Erreichbarkeit und Teilhabe im Premium- und Service-Segment.
Da die im Dienste-Segment realisierten Geschäftsmodelle bislang nicht prominent in das angekündigte TKG-Änderungsgesetz einbezogen wurden, nutzte der VATM das Treffen, um über Digitalisierungsmöglichkeiten und konkrete Prozessoptimierungen zu sprechen. Diese sollen künftig direkt bei der zuständigen BNetzA mitgedacht werden. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie Antragsprozesse vereinfacht und Beschleunigungspotenziale für Unternehmen besser genutzt werden können. Der VATM brachte dazu konkrete Verbesserungsvorschläge ein und kritisierte die bislang unzureichende Einbindung der Unternehmen in die Digitalisierungsprojekte der Behörde.
Ein Schwerpunkt des Treffens war die vom VATM seit Langem geforderte Digitalisierung des Antragsverfahrens für Rufnummern. Die BNetzA stellte hierzu aktuelle Planungen vor, die jedoch teilweise an einem Gesamtkonzept vorbeigehen. So sollen Kundinnen und Kunden künftig neue Rufnummern selbstständig digital beantragen – konkrete Beschleunigungsfaktoren sind allerdings noch nicht bekannt.
Grundsätzlich begrüßt der VATM den Digitalisierungsansatz der Behörde, mahnt jedoch an, dass Maßnahmen nur im engen Austausch mit der Branche umgesetzt werden dürfen. Eine Umstellung ohne ausreichende Abstimmung birgt die Gefahr, Endkunden mit komplexen und formalistischen Verfahren zu belasten. Digitalisierung dürfe kein Selbstzweck sein, sondern müsse sich an den praktischen Abläufen und Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer orientieren.
Aus Sicht des Verbandes ist es notwendig, die Branche in laufende Digitalisierungsprojekte frühzeitiger, strukturierter und kontinuierlicher einzubeziehen. Nur wenn behördliche Prozesse und unternehmerische Realitäten stärker zusammengedacht werden, können echte Effizienzgewinne erzielt und die Ziele des TKG-Änderungsgesetzes erfolgreich umgesetzt werden.