Mobilfunk braucht eine punktgenaue Ausbauförderung

Mobilfunk braucht eine punktgenaue Ausbauförderung

Große Anstrengungen werden die Mobilfunkunternehmen in Deutschland in den kommenden Jahren unternehmen, um bis 2024 rund 6.000 neue Mobilfunkstandorte zu errichten. Dennoch wird es Gebiete geben, in denen nachweislich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich sein wird. Für diese Regionen hat der VATM jetzt ein ausführliches Positionspapier für eine punktgenaue Mobilfunkförderung vorgelegt, das an die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung anknüpft.

Der Verband betont in seinem Papier, das den zuständigen Ministerien und dem Beirat der Bundesnetzagentur vorliegt, ausdrücklich, dass der Ausbau leistungsstarker und für die künftigen hohen Anforderungen gerüstete Mobilfunknetze prioritäre Aufgabe der Mobilfunknetzbetreiber ist. Staatliche Mobilfunkförderung muss daher mit den investierenden Mobilfunkunternehmen abgestimmt werden und auf die Planung der Unternehmen aufbauen. Vorrang muss der eigenwirtschaftliche Infrastrukturausbau haben. Nur in Gebieten, in denen nachweislich kein eigenwirtschaftlicher Ausbau möglich sein wird und keine Mobilfunkgesellschaft (MNO) bis 2024 eine LTE-Versorgung realisieren wird, kann eine Förderung gerechtfertigt sein.

Der VATM weist auf die guten Erfahrungen des bayerischen Mobilfunkförderprogramms hin, das eine Förderung im Rahmen sogenannter Betreibermodelle vorsieht. Gebietskörperschaften können sich im Rahmen dieses Programms auf die Förderung bewerben. Die tatsächliche Realisierung der Standorte wird dann in enger Abstimmung mit den MNOs von den Gebietskörperschaften selbst oder von einem Konzessionär (privatwirtschaftliches Unternehmen) durchgeführt, der auch Zuwendungsempfänger ist. Die Standorte können von den MNOs für die Dauer der Zweckbindung zu günstigen (weil geförderten) Kosten angemietet werden.

Gefördert werden sollten Planungsleistungen, Mast, Stromanschluss sowie Dark Fiber bzw. Leerrohr. Die aktive Technik würden die Mobilfunknetzbetreiber auf eigene Kosten anbringen. Die Förderhöhe sollte mindestens 80 Prozent der Kosten betragen, in Ausnahmefällen auch 90 Prozent. Als sinnvoll und ganz im Interesse der Kommunen erachtet es der VATM, wenn diese bei der konkreten Standortsuche für einen Mobilfunkstandort aktiv mitwirken.

Das vollständige VATM-Eckpunktepapier zur Mobilfunkförderung lesen Sie hier.