Kupfer-Glas-Migration: BNetzA muss den Übergang gestalten

Kupfer-Glas-Migration: BNetzA muss den Übergang gestalten

Mit der Veröffentlichung der „Eckpunkte für ein Gesamtkonzept zur Kupfer-Glas-Migration“ hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung getan. Das Papier greift viele langjährige Forderungen des VATM auf und zeigt: Die Politik hat erkannt, dass der Umstieg von Kupfer auf Glasfaser nur mit einem fairen und wettbewerbsorientierten Prozess gelingen kann.

Jetzt ist die Bundesnetzagentur (BNetzA) gefordert, ihre Verantwortung aktiv wahrzunehmen und den Übergang nicht nur zu moderieren, sondern zu gestalten. Für die Wettbewerber bietet das Eckpunktepapier die Chance auf mehr Transparenz, Planungssicherheit und Fairness im Markt.

BMDS erkennt die Leistungen der Wettbewerber an

Über 60 Prozent der bestehenden Glasfaseranschlüsse in Deutschland wurden von den Wettbewerbern errichtet – sie versorgen bereits mehr als doppelt so viele Kundinnen und Kunden mit Glasfaser wie die Telekom. Dass das Ministerium diesen Beitrag nun ausdrücklich würdigt und zentrale Regelungen für einen fairen Migrationsprozess vorschlägt, ist ein starkes Signal.

Besonders wichtig ist, dass das BMDS:

  • eine diskriminierungsfreie Abschaltung der Kupfernetze fordert – auch dort, wo Wettbewerber Glasfaser ausgebaut haben,

  • einen regelbasierten Prozess für die Migration bei Erreichen bestimmter Ausbaugrade vorsieht,

  • und der BNetzA stärkere Eingriffsrechte gibt, um eine faire Umsetzung sicherzustellen.

Zudem soll die BNetzA im Sinne der Transparenz künftig einen Gesamt-Migrationsplan von der Telekom einfordern und ein Regulierungskonzept für Abschaltegebiete, Zugangsalternativen und Kostenverteilung vorlegen.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das geplante Sonderkündigungsrecht im Commitment-Modell der Telekom würde es großen Vermarktern endlich ermöglichen, ohne Hürden auf Glasfasernetze der Wettbewerber zu wechseln – eine zentrale Forderung des VATM seit Jahren.

Verlässliche Rahmenbedingungen stärken Investitionen

Das BMDS macht deutlich, dass die Migration nicht allein in der Entscheidungsgewalt der Telekom liegen darf. Mehr Transparenz und verbindliche Aufsicht stärken das Vertrauen der Investoren, die den Glasfaserausbau vorantreiben.

Die Eckpunkte zeigen aber auch: Das Ministerium erkennt, dass der bestehende Rechtsrahmen und das aktuelle Telekommunikationsgesetz (TKG) an ihre Grenzen stoßen und den von den Wettbewerbern getriebenen Glasfaserausbau nicht ausreichend im Fokus haben. Die Motivation, die Gesetze anzupassen und sich selbst in Brüssel beim Digital Networks Act (DNA) einzubringen, ist löblich – erfordert jedoch einen langen Atem, sowohl beim BMDS als auch bei den auf Verbesserungen angewiesenen Unternehmen.

Rund 10 Millionen der derzeit über 23 Millionen DSL-Anschlüsse werden über regulierte Zugänge der Telekom von Wettbewerbern betrieben. Diese Unternehmen brauchen eine klare Perspektive, damit das Erfolgsmodell des offenen Netzzugangs auch im Glasfaserzeitalter bestehen bleibt.

Das umfasst adäquate Ersatzprodukte sowie die Berücksichtigung der Tatsache, dass die Telekom seit der Liberalisierung eine Überrendite von über 30 Milliarden Euro erzielt hat, die nur unzureichend in Glasfaser reinvestiert wurde. Die Telekom optimiert ihr Netz – und muss für die Kosten der Migration aufkommen.

Zudem dürfen die spezialisierten Geschäftskundenanbieter nicht übergangen werden: Ihr Segment trägt mit rund 20 Milliarden Euro Umsatz jährlich etwa ein Drittel des gesamten Branchenvolumens und hat besondere Anforderungen an Fristen und Qualität der Ersatzprodukte.

BNetzA trägt große Verantwortung

Mit den Eckpunkten hat das BMDS den Grundstein gelegt – jetzt liegt es an der BNetzA, daraus ein Regulierungskonzept zu entwickeln, das die diskriminierungsfreie Abschaltung sicherstellt, Transparenz schafft und den Wettbewerb aktiv stärkt.

Mit der Vorlage ihrer Eckpunkte zur Kupfer-Glas-Migration hat das BMDS einen wichtigen Impuls gesetzt. Nun liegt es an der BNetzA, aus diesen Leitlinien ein schlüssiges Regulierungskonzept zu entwickeln, das eine diskriminierungsfreie Abschaltung der Kupfernetze ermöglicht, echte Transparenz schafft und vor allem den Wettbewerb stärkt.

Dafür muss die Behörde stärker als bisher ihre bestehenden Instrumente nutzen. Die BNetzA ist in ihrer originären Rolle als Wettbewerbsbehörde gefragt. Es gilt nun, dass auch die BNetzA in ihren Entscheidungen zur Kupfer-Glas-Migration ein wettbewerbliches Leitbild zugrunde legt – im Sinne einer ausgewogenen Haltung, die eine breite Produkt- und Anbietervielfalt in Deutschland unterstützt. Dies erfordert eine deutlich konsequentere Haltung gegenüber der marktbeherrschenden Telekom, insbesondere was die Transparenzpflichten bei Netzabschaltungen betrifft – ein Punkt, den auch das BMDS in seinen Eckpunkten ausdrücklich betont.

Das Eckpunktepapier zeigt, dass – entgegen den eher seichten Lösungen aus dem Impulspapier der BNetzA – die Migration von Kupfer zu Glasfaser nicht allein dem Ziel eines vermeintlichen Marktkonsenses folgen kann. Regulatorische Leitplanken sind notwendig, um gleiche Chancen für alle Anbieter zu schaffen – insbesondere für die vielen Wettbewerber, die massiv in den Glasfaserausbau investieren. Die BNetzA ist daher gefordert, die Kupfer-Glas-Migration als strukturellen Prozess zu begreifen, der frühzeitig klare Weichenstellungen erfordert.

Ein wichtiger Aspekt ist dabei die frühzeitige Einbindung dieser Thematik in die relevanten Regulierungsverfahren für die Märkte 1 und 2. Nur wenn zentrale Fragen – etwa zu Layer-2-Bitstream-Produkten oder durchdachten Prozessen – von Beginn an mitgedacht werden, lassen sich Doppelarbeiten vermeiden und verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten schaffen.

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