IP-Adressspeicherung: VATM fordert realistische Fristen

IP-Adressspeicherung: VATM fordert realistische Fristen

Berlin, 22. April 2026. Der VATM begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Einführung einer Speicherpflicht für IP-Adressen grundsätzlich. Gleichzeitig sieht der VATM an zentralen Stellen Klarstellungs- und Anpassungsbedarf, damit die Regelungen in der Praxis technisch umsetzbar ausgestaltet werden.

„Gerade bei der IP-Adressspeicherung darf es nicht erneut zu Unsicherheiten kommen“, erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Wenn Unternehmen zur Speicherung von IP-Adressen und den zu ihrer Zuordnung erforderlichen Daten verpflichtet werden, müssen die Vorgaben mit realistischen Fristen versehen sein. Andernfalls drohen erneut erhebliche Belastungen für die Branche, ohne dass damit automatisch ein Mehr an Wirksamkeit verbunden ist. Das betrifft insbesondere die erheblichen Kosten, die mit einer Speicherpflicht verbunden sind und die nicht einfach auf die betroffenen Anbieter abgewälzt werden dürfen.“

Problematisch sind aus Sicht des VATM die vorgesehenen äußerst kurzen Umsetzungsfristen. Bevor Fristen anlaufen, müssen zunächst die erforderlichen technischen und regulatorischen Vorgaben verbindlich feststehen. Auch die Speicherpflicht selbst muss klarer gefasst werden: Verpflichtet werden sollten nur Anbieter, die IP-Adressen tatsächlich selbst zuweisen.

„Die Branche hat in der Vergangenheit bereits erhebliche Aufwände im Zusammenhang mit Regelungen getragen, die später keinen Bestand hatten“, so Ufer. „Dieses Risiko darf sich nicht wiederholen. Wer neue Pflichten schafft, muss sie von Anfang an so ausgestalten, dass sie dauerhaft tragfähig sind.“

Der VATM appelliert daher an die Bundesregierung, weiterhin den Austausch mit der Branche zu suchen.