Graue Flecken: Förderkonzept muss überarbeitet werden

Graue Flecken: Förderkonzept muss überarbeitet werden

Der Entwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine neue NGA-Rahmenregelung, der die Förderkriterien für den Glasfaser-Ausbau festlegt, liegt zurzeit in der EU-Kommission auf Eis. Wie schon der VATM kritisiert auch Brüssel eine nicht ausreichende Strukturierung der Ausbaugebiete und die sich daraus ergebende Verdrängung privater Glasfaserinvestitionen, einen unzureichenden Schutz von bereits getätigten Investitionen sowie den unkonditionierten Wegfall der Aufgreifschwelle.

Der VATM plädiert daher für ein realistisches Förderkonzept, das auch in der EU goutiert werden würde. Es kann nicht oft genug betont werden: Der eigenwirtschaftliche Ausbau muss der Regelfall sein und Vorrang vor einem geförderten Ausbau haben. Er darf nicht durch die Breitbandförderung behindert werden. Um eine zügige Genehmigung durch die EU zu erreichen, schlägt der VATM eine Anpassung vor. Sie führt zu einer stärkeren Priorisierung und knüpft dazu an den Ausbau von weißen Flecken an. Sinnvoll ist dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass einerseits der eigenwirtschaftliche Ausbau massiv an Fahrt gewonnen hat und anderseits bereits im Januar 2020 über 500 neue Anträge auf Förderung weißer Flecken eingegangen sind. Das sind mehr als im gesamten Vorjahr.

Da die Planungs- und Baukapazitäten begrenzt sind, ist eine weitere Priorisierung im Rahmen der Grauen-Flecken-Förderung dringend erforderlich: Neben einer Investitionsschutzregelung von mindestens vier Jahren zwischen Fertigstellung von Vectoring-Ausbauprojekten und einer dieses Gebiet betreffenden Markterkundung zum weiteren Glasfaserausbau, sollte primär auf die Erschließung noch bestehender weißer Flecken abgestellt werden. Dabei sollte allerdings auch die effiziente Mitversorgung angrenzender, noch nicht mit Gigabit versorgter Gebiete vorgenommen werden, um in einem zusammenhängenden Gebiet eine Gigabit-Versorgung in einem Schritt zu ermöglichen.

Der Verbandsvorschlag sieht im Einzelnen folgende Punkte vor:  Anknüpfungspunkt ist die Erschließung von weißen Flecken gemäß der bislang gültigen Förderregeln. Es handelt sich nicht um unversorgte Einzellagen, also zum Bespiel einzelne Höfe oder einzelne Anschlüsse in ansonsten NGA-versorgten Gebieten. Gefördert erschlossen werden können nach entsprechenden Markterkundungen und Ausschreibungen – der eigenwirtschaftliche Ausbau hat Vorrang – weiße Flecken und angrenzende graue Flecken in Gebietskörperschaften oder sinnvoll abgrenzbaren Teilen solcher Kommunen oder Landkreise, wenn weiße Flecken einen überwiegenden oder zumindest erheblichen Teil des Fördergebietes ausmachen. Außerdem dürfen diese nicht eigenwirtschaftlich mit Gigabit-Netzen – einschließlich HFC/DOCSIS 3.1 – versorgt werden können.

In Ländern, in denen keine weißen Flecken mehr in der angegebenen Größenordnung existieren, können als nächster Schritt auch alle übrigen weißen Flecken in gleicher Weise erschlossen werden. Aber auch hierbei darf die Mindestgröße nicht unterschritten und eine maximale Kostenhöhe pro Haushalt nicht überschritten werden. In Einzellagen oder entsprechend extrem teuren Versorgungsgebieten müssen Alternativlösungen gesucht werden, damit nicht ganz erhebliche Fördermittel fehlallokiert werden und für extrem wenige Anschlüsse extrem hohe Fördermittel eingesetzt werden.

In Ausnahmen können in Bundesländern, in denen alle weißen Flecken bereits geschlossen worden sind, auch graue Flecken unmittelbar in Angriff genommen werden, wenn diese eine Versorgung von weniger als 100 Mbit/s aufweisen. Hier müssen die mit weniger als 100 Mbit/s versorgten Gebiete einen überwiegenden Teil des Fördergebietes ausmachen und können nicht eigenwirtschaftlich mit Gigabit-Netzen – einschließlich HFC/DOCSIS 3.1 – versorgt werden.

Nicht förderfähig sind also in jedem Fall Adressen in Gebietskörperschaften oder abgrenzbaren Teilen, an denen gigabitfähige Netze bereits vorhanden sind oder deren eigenwirtschaftliche Errichtung bereits geplant ist. Die Regeln für den Zuschnitt sinnvoll abgrenzbarer Gebiete folgen im Übrigen den heute üblichen Vorgaben beim Zuschnitt von Ausbauprojekten.

Aus Sicht des VATM müssen diese Änderungen dringend vorgenommen werden, damit die Förderung und damit der Glasfaserausbau in der Praxis auch wirklich erfolgreich sein können. Brüssel steht hier also nicht einfach auf der Bremse – wie z. T. behauptet –, sondern es fehlt dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag das schlüssige Konzept.