17 Juni EU-Märkte-Empfehlung: Wettbewerb muss das oberste Leitbild sein
Brüssel, 17.06.2025. Die Europäische Kommission hat heute die Konsultation zur EU-Märkte-Empfehlung gestartet. Der VATM hat gemeinsam mit den Verbänden ANGA und BREKO in einem gemeinsamen Schreiben an die Kommission eindringlich davor gewarnt, die Märkte-Empfehlung für den TK-Markt abzuschaffen. Klare regulatorische Rahmenbedingungen und wirksame Durchsetzungsmechanismen sind für den Wettbewerb in Deutschland essenziell.
Die Märkte-Empfehlung zu relevanten Produkt- und Dienstleistungsmärkten ist das zentrale Instrument, das nationalen Regulierungsbehörden ermöglicht, dann zügig einzugreifen, wenn signifikante Marktmacht (SMP) vorliegt und Marktmissbrauch droht. Die Empfehlung legt die Schlüsselbereiche fest, in denen ein regulatorisches Eingreifen notwendig ist, um Wettbewerb aufrechtzuerhalten und die Vielfalt der Marktteilnehmer zu sichern. Die Verbände fordern die Kommission auf, die bestehende Empfehlung in vollem Umfang beizubehalten. Nur ein klares, durchsetzbares SMP-basiertes Regelwerk kann sicherstellen, dass Wettbewerb weiterhin gedeiht, Kundinnen und Kunden eine echte Auswahl zwischen unterschiedlichen Anbietern behalten und Europas Ziel einer digitalen Führungsrolle erreichbar bleibt.
Das Verbändeschreiben finden Sie hier.
Wie wichtige klare regulatorische Rahmenbedingungen für die Digitalisierung Deutschlands sind, spiegelt sich auch im Bericht zum Stand der Digitalen Dekade, den die Kommission am 16. Juni vorlegt hat. Dazu erklätt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer:
„In Deutschland sind es gerade die Wettbewerber, die den Ausbau einer hochleistungsfähigen 5G- und Glasfaserinfrastruktur vorantreiben und die enorme Investitionssummen stemmen. In den vergangenen Jahren haben allein die alternativen Anbieter im TK-Markt mehr als 60 Mrd. Euro in die zukunftsfähigen Infrastrukturen gesteckt. Wenn Deutschland heute nur knapp die Hälfte des europäischen Durchschnitts bei der Glasfaser-Versorgbarkeit erreicht und hinter dem von der Kommission erwarteten Investitionsumfang und der Investitionsdynamik zurückbleibt, ist dies vor allem der langjährigen Verweigerungsstrategie des Ex-Monopolisten geschuldet, der erst spät und auf den großen Druck durch die ausbauenden Wettbewerber selbst in die Glasfaserinfrastruktur investiert hat.
Das Engagement der Wettbewerber bedarf klarer regulatorischer Rahmenbedingungen und wirksamer Durchsetzungsmechanismen. Eine Schwächung dieser Schutzmaßnahmen, die im Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EECC) verankert und auf die Erhaltung des Wettbewerbs ausgerichtet sind, würden der Investitionsbereitschaft massiv schaden und das Vertrauen der Investoren in den TK-Standort Deutschland erschüttern. Ohne Rechts- und Planungssicherheit laufen wir Gefahr, genau die Investoren zu entmutigen, die den Ausbau der Infrastruktur bereits aktiv unterstützen. Die Beschleunigung des Netzausbaus muss Hand in Hand gehen mit der Aufrechterhaltung eines Regulierungsumfelds, das den Wettbewerb stärkt. Die Kommission hat es maßgeblich selbst in der Hand, positiv auf die Erreichung der Gigabit-Ziele einzuwirken, in dem sie bei der Weiterentwicklung des digitalen Rechtsrahmens durch den Digital Networks Act (DNA) und die EU-Märkteempfehlung den Wettbewerb als oberstes Leitbild verortet. Nur so kann Deutschland – und die EU als Ganzes – die Konnektivitätsziele der Kommission erreichen.“