Bundesnetzagentur beschließt minimale Mietsenkung für die Teilnehmeranschlussleitung

Bundesnetzagentur beschließt minimale Mietsenkung für die Teilnehmeranschlussleitung

21.04.2016
VATM: Weiterhin hohe Entgelte und Vectoring-Entscheidung bedeuten Belastung für den Breitbandausbau

Bonn/Köln, 20. April 2016. „Es ist positiv zu bewerten, dass die Bundesnetzagentur eine leichte Absenkung der Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) beschlossen hat. Die minimale Reduzierung des Mietpreises für die Leitung vom Kabelverzweiger (KVz) bis zum Endkunden ist jedoch mit zwei Cent (-0,3%) deutlich zu niedrig ausgefallen. Gerade der Kabelverzweiger wird für den weiteren Breitbandausbau eine zentrale Rolle spielen. Die Entgelte befinden sich immer noch auf überhöhtem Niveau. Für altes Kupferkabel zahlen wir unverändert die Kosten für den hypothetischen kompletten Neubau der angemieteten sogenannten letzten Meile bis zum Kunden“, kommentiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die heute veröffentlichte Entschei¬dung der Bundesnetzagentur (BNetzA).

Die BNetzA hat bekannt gegeben, dass sie den monatlichen Mietpreis für die TAL vom Knotenpunkt Hauptverteiler (HVt) bis zum Endkunden von 10,19 auf 10,02 Euro (-1,7%) leicht senken will. Für die Strecke vom KVz, dem grauen Kasten am Gehwegrand, bis zum Endkunden geht es von 6,79 um lediglich zwei Cent auf 6,77 Euro runter. Die Monatsentgelte für die TAL werden von den Wettbewerbern an die Telekom für die Bereitstellung der so genannten letzten Meile bis zum Endkunden bezahlt und von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Die EU-Kommission präferiert ein Kostenberechnungsmodell, das deutlich geringere und damit investitionsförderndere Preise gerechtfertigt hätte. Auch die Studie „TAL-Preise – Investition und Wettbewerb in Deutschland“ von Dr. Karl-Heinz Neumann und Prof. Ingo Vogelsang kommt zu dem Ergebnis, dass eine Neujustierung des Preissetzungsmodells dringend erforderlich ist, die u. a. auch abgeschriebene Netzteile berücksichtigt und auf ein glasfaserbasiertes Netz abstellt.

Dr. Neumann und Prof. Vogelsang stellen fest, dass die Telekom in der Zeit von 1999 bis 2015 über die regulatorisch festgesetzten Entgelte rund 40 Milliarden Euro anhand von Abschreibungen verdient hat. Demgegenüber habe sie nur 18 Milliarden Euro
in das Anschlussnetz investiert. Damit ergebe sich eine Lücke von mehr als 20 Milliarden Euro. „Den Vorleistungsnachfragern, also den Wettbewerbern, hingegen wurden eigene Finanzmittel durch die überhöhten Entgelte entzogen“, betont VATM-Geschäftsführer Grützner.
Es müsse ein Anreiz auch für die Telekom verstärkt werden, altes Kupfer abzubauen und in moderne Glasfasernetze mit entsprechenden Vorleistungsprodukten zu investieren. „Das Modell der BNetzA ist nicht zukunftssicher und bereitet nicht den Weg in die Gigabit-Gesellschaft. Weitermachen wie bisher darf es nicht geben“, unterstreicht Grützner.

„Zudem ist die BNetzA-Entscheidung zu den TAL-Entgelten nicht isoliert zu betrachten. Durch den aktuellen Vectoring-Beschluss werden die TAL-Nachfrager bereits in der Nutzung der sogenannten letzten Meile massiv eingeschränkt und wo die Nutzung noch möglich
bleibt, wird sie teuer. Investitionen und Wettbewerb auf dem Endkundenmarkt bleiben so eingeschränkt“, kritisiert der VATM-Geschäftsführer.