16 Juli Barrierefreiheit gestalten – VATM bringt Branchenperspektive in neuen MLBF-Beirat ein
Barrierefreiheit braucht klare Regeln, die in der Praxis funktionieren. Genau daran will der VATM künftig im neuen Beirat der Marktüberwachungsstelle der Länder mitwirken. Jeffrey Al-Ali, Leiter Recht und Regulierung, vertritt für den Verband die Perspektiven der Digital- und Telekommunikationsbranche in diesem Gremium.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gelten für zahlreiche Produkte und Dienstleistungen verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit. Für Telekommunikationsunternehmen betrifft dies unter anderem digitale Kundenportale, Vertragsinformationen, Endgeräte, Identifizierungs- und Authentifizierungsprozesse sowie Service- und Bestellstrecken.
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) überwacht als gemeinsame Behörde der 16 Bundesländer die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Prüfungen können auf Grundlage von Meldungen und Beschwerden, aber auch risikoorientiert und strategisch erfolgen.
Am 18. Juni 2026 ist der gesetzlich vorgesehene Beirat der MLBF zu seiner konstituierenden Sitzung in Magdeburg zusammengekommen. Für den VATM wurde Jeffrey Al-Ali in das Gremium berufen. Er wird dort künftig die Interessen und praktischen Erfahrungen der Digital- und Telekommunikationsbranche einbringen.
Aus Sicht des VATM ist der Beirat weit mehr als ein formales Beratungsgremium. Er bietet die Chance, offene Fragen frühzeitig mit der Marktüberwachung, den betroffenen Branchen und den Organisationen von Menschen mit Behinderungen zu erörtern. Dieser kontinuierliche Austausch ist notwendig, damit aus gesetzlichen Anforderungen verlässliche und praxistaugliche Vorgaben für Unternehmen entstehen.
Dabei gilt es auch, mögliche Zielkonflikte aufzulösen. Digitale Verfahren müssen barrierefrei zugänglich sein, zugleich aber sicher, zuverlässig und technisch umsetzbar bleiben. Ziel des VATM ist es daher, gemeinsam mit der MLBF und den weiteren Beteiligten rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer ebenso gerecht werden wie den betrieblichen Anforderungen der Unternehmen.
Ergänzend hat der VATM gemeinsam mit weiteren Telekommunikationsverbänden bereits die erforderliche Meldung nach § 14 Absatz 4 BFSG für seine Mitgliedsunternehmen gegenüber der Marktüberwachungsbehörde abgegeben. Damit unterstützt der Verband seine Mitglieder auch bei den unmittelbar aus dem Gesetz folgenden organisatorischen Pflichten.
Der neue Beirat kann dazu beitragen, dass Marktüberwachung nicht erst bei Beanstandungen ansetzt, sondern durch frühzeitigen Dialog Orientierung und Planungssicherheit schafft.