Netzanschlusspaket: Zentrale Lücken für den Mobilfunkausbau bleiben – Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte müssen verbindlich priorisiert und planbar werden

Netzanschlusspaket: Zentrale Lücken für den Mobilfunkausbau bleiben – Stromanschlüsse neuer Mobilfunkstandorte müssen verbindlich priorisiert und planbar werden

Berlin, 29. Juli 2026. Mit deutlicher Kritik kommentiert der VATM das heute vom Bundeskabinett beschlossene Netzanschlusspaket. Der Gesetzentwurf löst eines der wesentlichen praktischen Hemmnisse beim Mobilfunkausbau nicht: den häufig langwierigen und nur schwer planbaren Anschluss neuer Mobilfunkmasten an das Stromnetz.

„Die Bundesregierung setzt ambitionierte Versorgungsziele, schafft aber bei einer elementaren Voraussetzung für ihre Umsetzung keine ausreichende Planungssicherheit. Ohne einen rechtzeitigen Stromanschluss geht ein neuer Mobilfunkstandort nicht in Betrieb“, erklärt VATM-Präsidentin Valentina Daiber, Vorständin Recht und Corporate Affairs Telefónica Deutschland.

Die ursprünglich vom Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung vorgesehene Regelung im Rahmen der TKG-Novelle (§ 134a TKG-E) war praxistauglich ausgerichtet mit standortbezogenem Auskunftsanspruch, einem vorrangigen Anschluss sowie verbindlichen Informationen zu Zeitplan und Kosten. Die Zuständigkeit für diese Regelung liegt nun beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der heute verabschiedete Regierungsentwurf sieht nur noch eine Auskunftspflicht vor. „Dieser Ansatz ist unzureichend“, kritisiert Daiber. „Die Unternehmen müssen wissen, wo ein Anschluss möglich ist, wann angeschlossen wird und welche Kosten entstehen. Nur dann lassen sich Standorte, Investitionen und Inbetriebnahmen verlässlich planen.“ Eine bis 2036 befristete Auskunftspflicht über die verfügbaren Anschlusspunkte sei zwar ein erster Schritt, schaffe aber noch keine belastbare Planbarkeit für Mobilfunkstandorte. Vielmehr müssten alle drei Elemente aus der TKG-Novelle vollständig im Energiewirtschaftsgesetz verankert werden. Auch verpflichteten die allgemeinen Priorisierungsregeln Verteilnetzbetreiber nicht dazu, Mobilfunkstandorte vorrangig anzuschließen.

„Wer den Ausbau der Telekommunikationsnetze zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt, muss diese Wertung daher auch beim Stromanschluss konsequent umsetzen“, fordert Badiaa Bazarbacha, VATM-Präsidiumsmitglied, Deputy Managing Director Germany der Vantage Towers AG. „Die von der Bundesnetzagentur vorgegebene Flächenversorgung von 99,5 Prozent ab 2030 wird ohne zusätzliche und rechtzeitig angeschlossene Mobilfunkstandorte gerade in abgelegenen und topografisch anspruchsvollen Gebieten eine Herausforderung.“ Die aktuelle Regelungslücke müsse daher im parlamentarischen Verfahren geschlossen und der konkrete und fristgebundene Auskunftsanspruch, der vorrangige Anschluss sowie belastbare Angaben zu Realisierungszeitraum und Kosten gesetzlich verankert werden.

„Der Lösungsansatz liegt auf dem Tisch. Bundestag und Bundesrat müssen ihn nun vollständig und praxistauglich in das Energiewirtschaftsrecht aufnehmen“, fordert Bazarbacha.