22 Juli Leerrohrzugang: BNetzA schafft endlich vertragliche Grundlagen
Bonn, 22. Juli 2026. Die Bundesnetzagentur hat heute die Bedingungen für den Zugang zu den Leerrohren der Deutschen Telekom festgelegt. Der Leiter Recht und Regulierung des VATM, Jeffrey Al-Ali, erklärt hierzu:
„Mit der finalen Entscheidung schafft die Bundesnetzagentur endlich die notwendige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den baulichen Anlagen der Deutschen Telekom. Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Wettbewerber nach vielen Jahren des Wartens nun Planungssicherheit erhalten. In anderen europäischen Ländern war der Zugang zu den Leerrohren des marktmächtigen Unternehmens ein maßgeblicher Faktor zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus und wurde dort schon vor vielen Jahren umgesetzt.
Der vorliegende Vertragsrahmen ermöglicht es den Wettbewerbern, freie Leerrohrkapazitäten der Telekom zu nutzen, und bildet damit einen wichtigen Eckstein für den Glasfaserausbau der Wettbewerber. Entscheidend ist nun, dass der Zugang in der Praxis diskriminierungsfrei, verlässlich und zu wettbewerbsfähigen Bedingungen gewährleistet wird.
Ebenso wichtig ist, dass auch die rechtlichen Voraussetzungen für den Zugang zu den Leerrohren der Joint-Venture-Unternehmen der Telekom, GlasfaserPlus und Glasfaser NordWest, zeitnah geschaffen werden – die entsprechenden Grundlagen liegen nun mit der Telekom-Regelung vor. Ein Flickenteppich unterschiedlicher Vertragskonditionen muss unbedingt vermieden werden.
Ausdrücklich kritisieren wir erneut die lange Verfahrensdauer bis zur heutigen Entscheidung. Investitionen und wettbewerbsgetriebener Ausbau werden erheblich beeinträchtigt, wenn zwischen der Feststellung beträchtlicher Marktmacht und der vollständigen Umsetzung der erforderlichen Regulierungsmaßnahmen mehrere Jahre liegen. Die Bundesnetzagentur muss künftige Marktüberprüfungen, Zugangsbedingungen und Entgeltentscheidungen daher enger miteinander verzahnen und zügig auf den Weg bringen. Auch die Europäische Kommission hatte im Notifizierungsverfahren die Verfahrensdauer von sieben Jahren kritisiert und auf die eindeutig negativen Auswirkungen auf den Markt hingewiesen.“