Ministerpräsidentenkonferenz: Aus Modernisierung muss jetzt Ausbau-Tempo werden

Ministerpräsidentenkonferenz: Aus Modernisierung muss jetzt Ausbau-Tempo werden

Modernisierungsagenda setzt richtige Signale – entscheidend sind jetzt verbindliche Fristen, echte Genehmigungsfiktionen und digitale Verfahren für Glasfaser und 5G

 Berlin, 25. Juni 2026. Deutschland will digitaler werden – dies bedeutet, dass der Staat den Ausbau digitaler Netze schneller ermöglichen muss. Die Versorgung mit Glasfaser und flächendeckendem 5G wird nach wie vor behindert durch zu lange Genehmigungswege, uneinheitliche Verfahren und föderales Klein-Klein. Die Föderale Modernisierungsagenda, über die heute die Ministerpräsidentenkonferenz berät, muss jetzt verbindlich Tempo in den Ausbau digitaler Netze bringen.

„Die Branche wartet seit Jahren darauf, dass aus Beschleunigungsversprechen endlich Beschleunigungspraxis wird“, mahnt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. Schon der Bund-Länder-Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung von 2023 enthielt rund 100 Einzelmaßnahmen. Ende 2025 folgte die Föderale Modernisierungsagenda mit über 200 Vorhaben. „Entscheidend ist jetzt nicht die nächste Liste, sondern die Umsetzung und die Wirkung bei den Unternehmen durch schnellere Genehmigungen, digitale Verfahren, klare Fristen und weniger föderale Sonderwege. Erst dann wird aus Bürokratieabbau der Wachstumsbooster, den Deutschland dringend braucht.“

Der Geschäftsführer begrüßt, dass vor allem Genehmigungsfiktionen, Anzeigeverfahren und digitalen Verwaltungsleistungen ausdrücklich adressiert werden. „Genau dort liegen die Hebel für mehr Tempo“, sagt Ufer. „Aber der Ausbau wird nicht durch Ampelfarben in Dokumenten schneller, sondern durch verbindliche Fristen, digitale Prozesse und Entscheidungen, die auf der Baustelle und am Mobilfunkstandort ankommen.“

Aus Sicht des VATM ist besonders wichtig, dass die geplanten Genehmigungsfiktionen mit Vollständigkeitsfiktion nun konsequent und ohne weitere Verzögerung umgesetzt werden. Wenn Behörden innerhalb klar definierter Fristen nicht reagieren, muss in geeigneten Standardfällen Rechtssicherheit entstehen. Das gilt insbesondere für Verfahren, die den Ausbau digitaler Infrastrukturen täglich betreffen: wegerechtliche Zustimmungen, Straßen- und Wegegesetze, Baustelleneinrichtungen, verkehrsrechtliche Anordnungen, Standortgenehmigungen und baurechtliche Erleichterungen.

„Der Staat muss Standardfälle auch wie Standardfälle behandeln“, so Ufer. „Wenn Unterlagen vollständig sind oder die Behörde nicht rechtzeitig nachfordert, darf ein Projekt nicht wochenlang in der Warteschleife bleiben. Das gilt für Glasfasertrassen genauso wie für Mobilfunkstandorte. Genehmigungsfiktionen müssen mehr sein als ein Prüfauftrag. Sie müssen im Ausbaualltag funktionieren.“

Der VATM begrüßt, dass die Ersetzung von Genehmigungspflichten durch Anzeigeverfahren in der Telekommunikation im TKG-Änderungsgesetz 2026 angelegt ist. Das ist ein richtiger und notwendiger Schritt. Entscheidend ist jedoch, dass Anzeigeverfahren nicht durch zusätzliche Nachweise, uneinheitliche Länderpraxis oder informelle Rückfragen wieder zu Genehmigungsverfahren unter anderem Namen werden. Unternehmen brauchen klare digitale Verfahren, einheitliche Anforderungen und verbindliche Fristen – für Festnetz und Mobilfunk gleichermaßen.

Auch das bereits verankerte überragende öffentliche Interesse beim Glasfaser- und Mobilfunknetzausbau muss in der Verwaltungspraxis verbindlich angewandt werden. „Handreichungen, FAQ und Austauschformate, wie heute vorgestellt, sind hilfreich“, so Ufer. „Sie ersetzen aber nicht die konkrete Abwägung in den Behörden vor Ort. Das überragende öffentliche Interesse für TK-Infrastrukturen muss auch angewandt werden.

Weiteres Beschleunigungspotenzial sieht der Verband bei der Nutzung von Kataster-, Geo- und Infrastrukturdaten. Eine stärkere Bündelung und bessere Verfügbarkeit von Liegenschafts- und Geodaten sei zwar richtig. Es reiche für den Ausbau aber nicht, wenn Daten künftig vor allem zwischen Behörden schneller fließen. Auch ausbauende Unternehmen brauchen standardisierte, digitale und verlässliche Zugänge, um Glasfasertrassen, Hausanschlüsse und Mobilfunkstandorte schneller planen zu können.

Der VATM erwartet von Bund und Ländern:

  • Der Gesetzentwurf zu Genehmigungsfiktionen und Vollständigkeitsfiktionen muss wie geplant noch 2026 vorgelegt und anschließend zügig umgesetzt werden.
  • Die Umstellung von Genehmigungs- auf Anzeigeverfahren im Telekommunikationsbereich muss einfach, digital und bundesweit einheitlich ausgestaltet werden – für Festnetz- und Mobilfunkvorhaben.
  • Das Breitbandportal muss zum echten Ende-zu-Ende-Verfahren weiterentwickelt und mit den Anforderungen des Glasfaser- und 5G-Ausbaus verzahnt werden.
  • Länder und Kommunen müssen die Beschleunigungsmaßnahmen einheitlich anwenden. Föderale Umsetzung darf nicht zu föderaler Zersplitterung führen.
  • Kataster-, Geo- und Infrastrukturdaten müssen für ausbauende Unternehmen einfacher, schneller und standardisiert nutzbar werden.

„Deutschland hat beim Ausbau digitaler Netze kein Erkenntnisproblem. Die Engpässe sind bekannt: zu viele Zuständigkeiten, zu viele Sonderwege, zu wenig digitale Durchgängigkeit und zu wenig Verbindlichkeit“, sagt Ufer. „Die heutige Ministerpräsidentenkonferenz sollte deshalb ein klares Signal senden: Bürokratieabbau darf nicht in Fortschrittsberichten enden. Schneller Ausbau entsteht durch weniger Verfahren, bessere Daten, echte digitale Prozesse und Fristen, die Wirkung haben. Daran wird sich die Modernisierungsagenda messen lassen müssen.“