16 Juni Innenministerkonferenz zur IP-Adressspeicherung: VATM warnt vor neuen Pflichten ohne klare Regeln
Berlin, 16. Juni 2026. Der VATM appelliert an die Innenministerinnen und -minister der Länder, bei der morgen beginnenden Innenministerkonferenz klare Regeln und realistische Fristen für die geplante gesetzliche IP-Adressspeicherung in den Blick zu nehmen. „Wirksame Strafverfolgung im digitalen Raum ist wichtig“, betont VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Sie darf aber nicht auf Regeln aufbauen, die aufgrund der Umsetzungsfristen nicht realisierbar, rechtlich unsicher oder für die Unternehmen wirtschaftlich nicht tragbar sind. Wer mehr Sicherheit will, muss auch für Rechtssicherheit sorgen.“
Gerade beim Gesetzentwurf zur IP-Adressspeicherung bestehe noch erheblicher Nachbesserungsbedarf. Die Länder dürften nicht zulassen, dass Unternehmen zu Investitionen verpflichtet werden, bevor überhaupt klar sei, welche technischen Vorgaben am Ende gelten würden. Sonst drohe erneut ein Gesetz, das hohe Kosten verursacht, aber in der Praxis nicht trage.
Aus Sicht des VATM ist vor allem die vorgesehene Umsetzungsfrist von sechs Monaten unrealistisch. Neue Speicherpflichten greifen tief in Netze, IT-Systeme und Unternehmensprozesse ein. Dies kann erst sinnvoll beginnen, wenn alle gesetzlichen und technischen Vorgaben verbindlich feststehen.
Kritisch sieht der VATM auch, dass einzelne Pflichten unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten sollen. Das betrifft insbesondere Sicherungsanordnungen. Gerade für Unternehmen, die nicht bereits unter die europäische E-Evidence-Regulierung fallen, müssten eigene Übergangsfristen vorgesehen werden.
Aus Sicht des VATM sollten zudem nur Anbieter erfasst werden, die IP-Adressen tatsächlich selbst dynamisch zuweisen und bei denen eine Speicherung für spätere Ermittlungen erforderlich ist. „Wer als Anbieter IP-Adressen selbst nicht zuweist oder im Geschäftskundenbereich überwiegend mit festen Adressen arbeitet, darf nicht in ein Verfahren gezwungen werden, das für ihn unnötig und unverhältnismäßig ist“, so Ufer. „Sicherheitspolitik muss zur technischen Realität der Netze passen.“
Der VATM fordert außerdem eine faire Kostenerstattung. Die Entschädigungssätze dürften nicht abgesenkt werden. Der Aufwand für Speicherung, Prüfung, Dokumentation und sichere Bereitstellung bleibe hoch – auch wenn eine Maßnahme verlängert wird.
Der Verband warnt zudem davor, die IP-Adressspeicherung isoliert zu betrachten. Im Zusammenspiel mit Sicherungsanordnungen und europäischen Regelungen können neue Datenbestände entstehen, auf die künftig auch Behörden aus anderen EU-Staaten zugreifen können. Auch diese sicherheits- und geopolitischen Fragen müssten die Länder beachten.
„Die Branche ist bereit, ihren Beitrag zu leisten“, betont Ufer. „Aber Deutschland braucht kein weiteres Gesetz, das erst hohe Kosten auslöst und später an rechtlichen oder praktischen Problemen scheitert. Neue Pflichten müssen gerichtsfest, technisch machbar und fair finanziert sein. Nur dann helfen sie auch den Sicherheitsbehörden dauerhaft.“