10 Juni TKG-Novelle greift zu kurz: Marktmacht bleibt Herausforderung für den Glasfaserausbau – Stromanschluss weiter zentrales Hemmnis für Mobilfunkstandorte
Berlin, 10. Juni 2026. Der VATM sieht im heute vorgelegten Gesetzentwurf zur TKG-Novelle an mehreren zentralen Stellen Nachbesserungsbedarf. Der Übergang von der Kupfer- in die Glasfaserwelt wird aus Sicht des Verbandes auch künftig durch die Marktmacht eines einzelnen Unternehmens erheblich erschwert. Zugleich bleibt ein erhebliches Hindernis für den Mobilfunkausbau bestehen: Der Stromanschluss für Mobilfunkstandorte wird in der TKG-Novelle weiterhin nicht priorisiert.
„Die TKG-Novelle hat in einer höchst sensiblen Marktphase die Chance geboten, die Rahmenbedingungen neu auszutarieren. Diese Chance wurde nicht genutzt“, erklärt VATM-Präsidentin Valentina Daiber.
Statt die schwierige Wettbewerbssituation im Glasfasermarkt mit einer wirksamen Regulierung des marktmächtigen Unternehmens zu adressieren, hält die Novelle an einem zusätzlichen symmetrischen Zugangsregime fest. Aus Sicht des VATM ist dies gerade in der Hochinvestitionsphase das falsche Signal. Erforderlich wäre vielmehr eine wirksame asymmetrische Regulierung des marktmächtigen Unternehmens.
Auch die Regelungen zum Zugang zu gebäudeinternen Telekommunikationsnetzen gehen aus Sicht des Verbandes zu weit. Der Entwurf droht, aus einem gezielten Zugangsinstrument nun ein enges Regelwerk zu machen, das noch schärfer ausfällt als im Referentenentwurf vorgesehen. Dies schwäche Investitionsanreize, beeinträchtige bewährte Kooperationsmodelle und berücksichtige die enge Verzahnung der Anbindung der Gebäude und der Inhaus-Verkabelung nicht hinreichend, mahnt die Präsidentin.
Zusätzlich bewertet der VATM die weiteren Änderungen beim Recht auf Vollausbau kritisch. Der Verband unterstützt das Ziel, Nachverdichtung und Inhouse-Ausbau zu beschleunigen. In der vorliegenden Ausgestaltung birgt der Entwurf jedoch nach wie vor erhebliche Risiken, trotz Ergänzungen gegen das mögliche „Handtuchlegen” des marktmächtigen Unternehmens. Das Vollausbaurecht braucht daher klare Leitplanken und ein stimmiges Zusammenspiel von Hausanschluss und Ausbau im Gebäude.
„Beim Mobilfunk bleibt die Novelle vor einem der größten praktischen Hindernisse stehen: dem Stromanschluss von Mobilfunkstandorten“, so Daiber. „Ohne einen priorisierten, planbaren und zügigen Netzanschluss wird die flächendeckende 5G-Versorgung in wenigen Jahren kaum deutlich an Tempo gewinnen. Dass die Bundesregierung diesen Punkt ausklammert und über das Netzanschlusspaket regeln möchte, ist ein weiterer gravierender Fehler.“
Positiv bewertet der Verband, dass die Kupferabschaltung nicht nur in den eigenen Glasfasergebieten der Telekom beschleunigt werden darf. Diese Abschaltung dürfe nicht nur dort vorankommen, wo das marktmächtige Unternehmen selbst Glasfaser ausgebaut hat, sondern auch in den Gebieten, in denen Wettbewerber die Zielnetze bereitstellen. Allerdings fehlt aus Sicht des VATM weiterhin ein verlässlicher Mechanismus, mit dem Wettbewerber eine Prüfung diskriminierender Abschaltpraxis systematisch auslösen können.
Auch die schärferen Instrumente gegen wettbewerbsschädigendes Verhalten bewertet der VATM grundsätzlich positiv. „Wer investiert, muss sich darauf verlassen können, dass der Markt nicht durch taktisches Verhalten des marktmächtigen Unternehmens verzerrt wird“, betont Daiber. Gerade mit Blick auf die anstehende Kupfer-Glas-Migration sind verlässliche Wettbewerbsbedingungen daher zentral.
„Der Entwurf enthält an mehreren Stellen richtige Ziele, erreicht aber noch keine tragfähige Balance zwischen Wettbewerb, Investitionsschutz und Regulierung“, so Daiber.
Der VATM fordert daher, den Entwurf im weiteren Gesetzgebungsverfahren gezielt nachzubessern: mit wirksamer Regulierung dort, wo Marktmacht Wettbewerbsprobleme verursacht, sowie mit investitionsfreundlichen und missbrauchsresilienten Regeln im Gebäude. Nur so könne die TKG-Novelle ihrem Anspruch gerecht werden, den Ausbau tatsächlich zu beschleunigen, statt an zentralen Stellen neue Unsicherheiten zu schaffen.