BNetzA stellt Regelungen zur Mobilfunkminderung vor

BNetzA stellt Regelungen zur Mobilfunkminderung vor

Bonn, 15. April 2026. Die heute von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Allgemeinverfügung zur Mobilfunkminderung kommentiert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer wie folgt:

„Der gesetzliche Anspruch auf Minderung im Mobilfunk, den der Gesetzgeber vor fünf Jahren mit heißer Nadel ins Telekommunikationsgesetz geschrieben hat, war von Anfang an kaum praxistauglich. Seitdem ringen Bundesnetzagentur und Branche um die Umsetzung eines Rechtsanspruchs, der politisch schnell beschlossen wurde, technisch und praktisch aber hochkomplex ist.

Herausgekommen ist nun ein kompliziertes Tool, eine eigene App mit umfangreichen Hinweisen und Vorgaben für die notwendigen, maximal 30 Einzelmessungen. Das Verfahren ist erklärungsbedürftig, in der praktischen Anwendung eher abschreckend und kann dennoch die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen und Mess-Parameter nie vollständig korrekt dokumentieren. Letztlich ist also der Aufwand für alle Beteiligten erheblich – und dies bei einem überschaubaren Anspruch, den die Betroffenen geltend machen können.

Aus Sicht der Branche bleiben zudem erhebliche Zweifel an der Belastbarkeit der Ergebnisse. Messprotokolle können weiterhin durch äußere Umstände verfälscht werden, und auch missbräuchliche Nutzungen lassen sich nicht vollständig ausschließen. Trotz aller Bemühungen der Bundesnetzagentur bleiben die Messungen fehleranfällig und in ihrer Aussagekraft begrenzt.

Zugleich ist festzuhalten, dass die Branche seit Jahren massiv in den Ausbau der Mobilfunkversorgung investiert und Deutschland mit einer Flächenabdeckung von rund 95 Prozent heute europäisches Spitzenniveau erreicht.

Unter dem Strich kann ein gesetzlich verankerter Minderungsanspruch kein praxistaugliches Instrument für mehr Verbraucherschutz sein, sondern bleibt lediglich ein weiteres bürokratisches Ungetüm.“