Digital Networks Act: Kompass bleibt auf Wettbewerb ausgerichtet – richtige Signale für den deutschen Markt

Digital Networks Act: Kompass bleibt auf Wettbewerb ausgerichtet – richtige Signale für den deutschen Markt

Brüssel, 21.01.2026. Die EU-Kommission hat heute mit dem DNA die Grundlage für die weitere Digitalisierung in Deutschland und Europa vorgestellt. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Brüssel im DNA die besonderen Bedingungen in Deutschland berücksichtigt hat – bei der Kupfer-Glasfaser-Migration ebenso wie bei den Wettbewerbsproblemen im Festnetz“, hebt VATM-Präsidentin Valentina Daiber hervor. „Nun gilt es, an den wesentlichen Stellen nachzuschärfen.“

„Das Kupfernetz braucht ein klares Ablaufdatum, das hat die Kommission richtig erkannt“, so Daiber. „Die kommenden knapp zehn Jahre bis 2035 bieten Unternehmen, Regulierungsbehörden, aber auch Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Planungsperspektive.“ Jetzt müsse es darum gehen, die Migrationsprozesse zu strukturieren und festzulegen, die Kostenverteilung fair zu regeln und die weitere Entwicklung klug zu steuern, um Marktverwerfungen zu verhindern. „Anbieter- und Dienstevielfalt machen Glasfasernetze für die Menschen erst attraktiv. Die Auswahl, die auf den Kupfernetzen Usus ist, muss auch auf der neuen Netzinfrastruktur erhalten bleiben.“

Vor regulatorischen Fehlentscheidungen warnt ausdrücklich VATM-Geschäftsführer
Dr. Frederic Ufer. „Gerade in einem Markt mit einem weiterhin marktmächtigen Akteur müssen Wettbewerb und ausdrücklich auch die Investitionen der Wettbewerber geschützt werden.“ Für Deutschland sei daher entscheidend, dass die EU effektive Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dominanten Unternehmen beibehält. „Brüssel hat richtig erkannt, dass der Festnetzmarkt hierzulande weiterhin von der Marktmacht der Telekom geprägt ist.“ Ein Umschwenken auf eine symmetrische Regulierung wäre vor diesem Hintergrund fatal gewesen. In einem weiterhin vermachteten Markt hätte sie vor allem dem Incumbent genutzt und den Wettbewerb geschwächt. „Eine auf die Beseitigung von Marktbeherrschung und auf die Verhinderung von Marktmachtmissbrauch ausgerichtete Regulierung bleibt daher unverzichtbar, um fairen Zugang und wirksamen Wettbewerb sicherzustellen“, so Ufer. Die Bundesnetzagentur müsse dieser grundsätzlichen Ausrichtung in Brüssel konsequent in Deutschland folgen.

Kritisch zu überprüfen ist zudem aus Sicht des VATM der Mehrwert von europäischen Bestrebungen, Kompetenzen stärker nach Brüssel zu verlagern. In einigen Bereichen kann eine Zentralisierung den Binnenmarkt befördern. Gleichzeitig ist Bürokratieabbau eines der zentralen Ziele auf EU-Ebene. „Über den DNA darf jetzt nicht eine neue, zusätzliche Behördenstruktur entstehen“, warnt die VATM-Präsidentin. „Wenn über den DNA nun Verfahren erneut verkompliziert und damit verlangsamt werden, statt bürokratische Hemmnisse endlich abzuschaffen, würde der Digitalisierung Europas ein Bärendienst erwiesen.“ Vielmehr brauche die Branche eine effektive Regulierung, die, wo erforderlich, auf nationale Besonderheiten reagieren kann.

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