Monopolkommission: Richtige Warnungen – aber auch blinde Flecken

Monopolkommission: Richtige Warnungen – aber auch blinde Flecken

Mit dem Sektorgutachten Telekommunikation hat die Monopolkommission eine Analyse vorgelegt, die in zentralen Punkten die seit Langem vom VATM vorgetragenen wettbewerbspolitischen Warnungen bestätigt – zugleich aber an entscheidenden Stellen hinter den realen Marktverhältnissen zurückbleibt.

Positiv hervorzuheben ist zunächst die deutliche Feststellung der Monopolkommission, dass die Deutsche Telekom ihre bereits bestehende Marktmacht weiter auszubauen droht. Die Kommission mahnt explizit eine Stärkung des Wettbewerbs an und stellt klar, dass der bisher verfolgte Ansatz einer faktischen „Regulierung light“ durch die Bundesnetzagentur den Markt nicht stabilisiert, sondern im Gegenteil zu einer zunehmenden Konzentration und Schwächung des Wettbewerbs geführt hat.

Diese Analyse deckt sich vollständig mit den Befunden zahlreicher VATM-Gutachten: Der deutsche Telekommunikationsmarkt steht an einem kritischen Wendepunkt. Ohne eine aktive, wettbewerbsorientierte Regulierung drohen Verdrängungseffekte, Investitionszurückhaltung bei Wettbewerbern und ein insgesamt verlangsamter Glasfaserausbau. Andernfalls genießt die Deutsche Telekom faktisch „Narrenfreiheit“.

Ebenfalls zutreffend ist der Hinweis, dass der Übergang von Kupfer- zu Glasfasernetzen klare, diskriminierungsfreie und transparente Regeln erfordert. Die Bundesnetzagentur müsse hier eine gestaltende Rolle übernehmen – insbesondere bei der Kupferabschaltung. Ohne verbindliche Vorgaben besteht die Gefahr, dass die Telekom das Kupfernetz strategisch länger betreibt oder Glasfaser gezielt dort ausrollt, wo Wettbewerber bereits investiert haben. Das Problem des strategischen Überbaus durch die Telekom erkennt die Monopolkommission also durchaus.

Auch die Unterstützung der Monopolkommission für den Erhalt der EU-Märkteempfehlung in der aktuellen Transformationsphase ist aus VATM-Sicht ausdrücklich zu begrüßen und wurde von uns in mehreren Terminen gegenüber den Bonner Wettbewerbshütern ausführlich begründet. Ein vorschneller Abbau der sektorspezifischen Regulierung könnte zu irreversiblen Wettbewerbsnachteilen führen. Besonders wichtig für den deutschen Markt ist zudem die Bewertung des Digital Networks Act. Die Monopolkommission erkennt zutreffend, dass Unternehmen mit signifikanter Marktmacht auch künftig einer strengen Regulierung unterliegen müssen. Gerade in einem Markt mit einem strukturell dominanten Akteur ist dies keine Wettbewerbsbremse, sondern eine Voraussetzung für Investitionen und Innovation.

Kritisch sieht der VATM hingegen den weiterhin sehr pauschalen Vorrang, den die Monopolkommission dem Infrastrukturwettbewerb einräumt. Die Monopolkommission geht sogar so weit, mehrere ausbauende Unternehmen in denjenigen Gebieten für akzeptabel zu halten, in denen nur ein Netzbetreiber wirtschaftlich agieren kann – frei nach dem Motto: Möge der bessere (der effizientere) Anbieter gewinnen. Dabei werden die Marktverzerrungen, die sich aus den monopolbedingten Marktanteilen bei DSL ergeben und für eine asymmetrische Ausgangslage im Wettbewerb sorgen, vollständig ausgeblendet. In einem Markt mit einem marktmächtigen Unternehmen führt dieser Ansatz der Monopolkommission nicht automatisch zu mehr Wettbewerb, sondern begünstigt handfeste Marktmachtmissbrauchsstrategien des Bonner Konzerns.

Die Realität zeigt: Der Überbau bestehender Glasfasernetze durch die Telekom verdrängt Wettbewerber, schwächt Investitionsanreize und verlangsamt den Gesamtausbau. Diese unschönen Marktrealitäten werden im Gutachten zu wenig berücksichtigt. Hier greift ein wissenschaftlich-dogmatischer Ansatz zu kurz.

Zwar weist die Monopolkommission zu Recht auf den erheblichen Nachholbedarf bei der Glasfaserversorgung von Mehrfamilienhäusern hin – rund 30,5 Millionen Haushalte sind betroffen. Allerdings bleibt sie bei den notwendigen wettbewerbsschützenden Maßnahmen zu vage. Ohne zusätzlichen Schutz der bestehenden Ausbauvereinbarungen mit der Immobilienwirtschaft droht auch hier eine systematische Verdrängung ausbauender alternativer Netzbetreiber durch die Telekom.

Die Monopolkommission ist seit jeher ein wichtiger Fürsprecher des Wettbewerbs und ein wertvoller Ansprechpartner unseres Verbandes. Das Sektorgutachten liefert wichtige und richtige Impulse – insbesondere zur Marktmacht der Telekom, zur Rolle der Bundesnetzagentur und zur Notwendigkeit fortbestehender Regulierung auf nationaler und europäischer Ebene. Gleichzeitig verkennt es an entscheidenden Stellen die realen Wettbewerbsrisiken eines einseitig verstandenen Infrastrukturwettbewerbs.

Der VATM erwartet, dass Bundesnetzagentur, Bundesregierung und Europäische Kommission die zutreffenden Empfehlungen der Monopolkommission aufgreifen – und dort nachschärfen, wo das Gutachten die Marktrealitäten bislang ausblendet. Nur so lässt sich eine erneute Monopolbildung wirksam verhindern.