TKG-Novelle: Vorfahrt für das Kupfer-Aus und mehr Wettbewerb – aber bitte mit Augenmaß

TKG-Novelle: Vorfahrt für das Kupfer-Aus und mehr Wettbewerb – aber bitte mit Augenmaß

Berlin, 02.03.2026. Der heute vorgelegte Referentenentwurf des Bundesdigitalministeriums zur TKG Novelle skizziert zentrale Spielregeln für den weiteren Glasfaser- und Mobilfunkausbau und die Migration auf die neuen Netze – mit richtigen Ansätzen und noch viel erforderlicher Nacharbeit bei wichtigen Stellschrauben.

Der VATM begrüßt viele lang erwartete Verbesserungen am Rechtsrahmen und vor allem das klare Signal in Richtung einer schnelleren und transparenten Abschaltung alter Netze, warnt aber vor einer Regulierung, die einen souveränen, wettbewerblich gesteuerten Markt spürbar einschränken und die Investitionsdynamik ausbremsen würde.

„Das Bundesdigitalministerium will mit dieser Novelle eindeutig die Digitalisierung voranbringen“, betont VATM-Präsidentin Valentina Daiber. „Dies kann dann gelingen, wenn der Wettbewerb gestärkt und sein Potenzial nicht eingeschränkt wird. Investitionen in Milliardenhöhe, die der Glasfaserausbau auch weiterhin brauche, entstehen nur durch klare Regeln und faire Marktchancen.

Kupfer-Glas-Migration wird endlich planbarer – ein überfälliger Schritt

Seit Jahren versorgen die Wettbewerber mehr als doppelt so viele Glasfaser-Kunden wie die Telekom auf ihren Netzen. Als überfälligen Schritt bewertet der VATM daher, dass diese Ausbauleistung bei der Abschaltung der alten Kupfernetze zu berücksichtigen ist und eine Verzögerungstaktik der Telekom bei der DSL-Abschaltung verhindert werden muss.

„Das Telekommunikationsgesetz muss die Marktrealität widerspiegeln. Es ist daher richtig, dass mit der geplanten Änderung die Regulierungsbehörde jetzt den klaren Auftrag hat, wettbewerbsschädigendes Verhalten in den Blick zu nehmen. Von dieser Möglichkeit muss die Bundesnetzagentur nun Gebrauch machen“, so die Präsidentin und erinnert daran, dass Deutschland vor der entscheidenden Phase des größten Infrastrukturprojektes der letzten Jahrzehnte stehe.

„Die Glasfaser-Zukunft muss endlich verlässlich planbar sein – und Kundinnen und Kunden müssen verstehen, was wann passiert. Dass die Bundesnetzagentur einen transparenten Migrationspfad künftig verbindlich vom marktmächtigen Unternehmen einfordern kann, ist ein echter Fortschritt.“

Ein weiterer Schlüssel für Akzeptanz und damit die Nutzung der neuen Netze sei Wahlfreiheit bei Anbietern, Tarifen und Diensten. Damit die Wechselbereitschaft schneller wachse als bisher, sei ein reibungsloser Zugang auf die Netze durch Diensteanbieter, vor allem durch die großen bundesweiten Zugangsnachfrager, unverzichtbar. „Das muss in der Novelle klar geregelt werden“, fordert Daiber.

Symmetrische Regulierung darf nicht zum Korsett für den Markt werden

Äußerst kritisch bewertet der VATM die geplante Ausweitung der symmetrischen Regulierung, also von Verpflichtungen, die alle Anbieter treffen. Danach soll die Bundesnetzagentur in einem bundesweit einheitlichen Verfahren „Leitplanken“ für eine Verhandlungspflicht zwischen TK-Unternehmen festlegen – einschließlich Entgeltmaßstäben. Aus Sicht des Verbandes ist das in dieser Form kaum sachgerecht und unterläuft gut funktionierende Open-Access-Modelle im Markt. Zudem birgt diese pauschale Regelung die Gefahr an den Marktgegebenheiten vorbeizuregulieren und marktwirtschaftliche Lösungen zu verdrängen, statt sie zu ermöglichen.

„Wettbewerb funktioniert nicht nach Schema F“, warnt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. „Die Gefahr, dass Wettbewerb nicht mehr stattfindet, ist inhärent bei der vorgesehenen symmetrischen Regulierung.“ Statt weitere Investitionen in den Markt zu ermöglichen, würden diese ausgebremst. „Hier ist der Referentenentwurf über das Ziel hinausgeschossen. Statt eines symmetrischen Ansatzes braucht es eine wirksame, marktmachtabhängige ex-ante Regulierung und eine konsequente Missbrauchsaufsicht, die die Position der bundesweiten Zugangsnachfrager stärkt, ohne Investitionen zu entwerten.“

Zudem verweist der Verband darauf, dass sich freiwillige Open-Access-Modelle im Markt dynamisch weiterentwickeln: Eine stetig wachsende Zahl alternativer Netzbetreiber öffnet ihre Netze vertraglich und sorgt für mehr Anbieterauswahl – nicht wegen regulatorischen Drucks, sondern weil es ökonomisch notwendig ist, die Auslastung zu erhöhen und die Refinanzierung zu erleichtern, und vor allem, weil die Kundinnen und Kunden dies erwarten.

Vollausbaurecht – Fehlanreize vermeiden, Ausbau nicht strategisch verzerren

Ein gesetzliches Vollausbaurecht bietet die Chance, unwirtschaftlichen Einzelausbau einzelner Wohnungen zu verhindern und den Ausbau insgesamt effizienter zu gestalten. „Wir begrüßen, dass der Netzbetreiber jetzt die Chance erhält, im gesamten Gebäude eines Eigentümers eine glasfaserfähige Infrastruktur zu errichten“, so Ufer. Ein verlässliches Zugangsregime für Inhaus-Verkabelungen müsse gleichzeitig betriebswirtschaftlich unsinnigen Inhaus-Überbau verhindern und dürfe weder Investitionen noch bestehende Vertragsverhältnisse gefährden.

Das Bundesdigitalministerium will den Glasfaser- wie auch Mobilfunkausbau forcieren. „Ein wichtiger Schritt für leistungsstarke Mobilfunknetze ist der unkomplizierte Anschluss der Mobilfunkmasten an die Stromnetze und Transparenz über das neue Gigabit-Grundbuch für den Ausbau. Der Entwurf setzt hier den richtigen Fokus“, betont Daiber.

Missbrauch konsequent ahnden

Der VATM hat immer wieder ein energischeres Vorgehen gegen die weiterhin marktmächtige Telekom gefordert. Die BNetzA muss hierzu vom Gesetzgeber mit den erforderlichen Instrumenten ausgestattet werden, um zu begegnen und Regulierung effektiver zu gestalten. Wir begrüßen die Aufnahme auch beendeter Missbrauchshandlungen in die vom TKG zu ahndende Sachverhalte, was eine direkte Reaktion auf die Hilfslosigkeit der BNetzA bei der Verfolgung des strategischen Überbaus durch die Telekom.

Der VATM begrüßt dieses zukunftsgerichtete und zugleich pragmatische Engagement ausdrücklich, zumal es von der Bundesnetzagentur erkennbar mitgetragen wird, und wird das parlamentarische Verfahren konstruktiv begleiten.