VATM-TeleTreff zur TKG-Novelle: Gute Leitplanken, aber weiterer Nachschärfungsbedarf

VATM-TeleTreff zur TKG-Novelle: Gute Leitplanken, aber weiterer Nachschärfungsbedarf

Mit dem Kabinettsbeschluss zur TKG-Novelle ist der Startschuss für eine der zentralen Weichenstellungen der Telekommunikationspolitik gefallen. Beim VATM-TeleTreff am 25. Juni wurde der Gesetzentwurf daher intensiv politisch und praktisch eingeordnet. Ein klarer Fokus lag auf der Frage, ob der Entwurf die richtigen Rahmenbedingungen setzt, um Ausbau, Wettbewerb und Regulierung in der digitalen Infrastruktur zukunftsfest aufzustellen.

Diskutiert wurde mit Susanne Ding (Ständige Vertretung der Abteilungsleitung Digitale Infrastrukturen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung), Joachim Ebmeyer MdB (Mitglied des Ausschusses für Digitales und Staatsmodernisierung), sowie Harald Geywitz, (Repräsentant Berlin bei Telefónica Deutschland). Moderiert wurde die Runde von Gerrit Wernke (Leiter des VATM-Hauptstadtbüros).

In der Auftaktrunde wurde deutlich: Der Kabinettsbeschluss wird grundsätzlich als wichtiger Schritt bewertet. Susanne Ding bezeichnete ihn als guten Kompromiss innerhalb der Bundesregierung, auch wenn aus Sicht des BMDS einzelne Punkte die Ressortabstimmung nicht überstanden hätten. Harald Geywitz hob hervor, dass der Regierungsentwurf wichtige Leitplanken setze und zentrale Ansätze für die deutsche Situation enthalte. Zugleich müsse das Ziel, Investitionen in den Wettbewerb zu sichern, im weiteren Verfahren noch stärker berücksichtigt werden.

Ein besonderer Schwerpunkt lag auf dem geplanten § 22a und der Frage, wie symmetrische Zugangsregeln im Kontext der Kupfer-Glas-Migration wirken. Ding betonte, Ziel sei es, der Bundesnetzagentur die Anwendung zu erleichtern, wenn der Markt im Fall der Kupfer-Glas-Migration tragfähige Lösungen für einen fairen Zugang und einen funktionierenden Wettbewerb nicht allein finde. Zugleich stellte sie klar: „Die Bundesnetzagentur steht nicht mit gewetzten Messern da.“ Aus Sicht von Ebmeyer bleibt entscheidend, wie der Vorschlag von Investoren und Analysten bewertet wird und ob er möglicherweise über das Ziel hinausschießt. Geywitz verwies dagegen auf die Vermarktungszahlen der Telekom im Glasfasermarkt und warnte vor einer Remonopolisierung des Festnetzmarktes.

Auch die Missbrauchskontrolle wurde kontrovers diskutiert. Ding machte deutlich, dass das TKG bereits die notwendigen Instrumente enthalte – über deren Anwendung entscheide aber die BNetzA. Ebmeyer sah den Schwerpunkt ebenfalls insbesondere bei der Bundesnetzagentur. Geywitz kritisierte, dass Hinweise aus dem Markt etwa zur Preis-Kosten-Schere seit Jahren vorlägen, die regulatorische Praxis aber zu häufig auf Modellannahmen setze, die dem marktmächtigen Unternehmen zugutekämen. Hier brauche es klarere Möglichkeiten, andere Modelle zu wählen.

Beim Mobilfunkausbau stand der Stromanschluss im Fokus. Das Panel war sich einig, dass die Versorgungsziele bis 2030 ohne einen planbaren und priorisierten Netzanschluss nicht erreichbar seien. Ding verwies darauf, dass das Thema im Energiebereich verortet sei und das Bundeswirtschaftsministerium zugesagt habe, den Gedanken für das Netzanschlusspaket aufzugreifen. Geywitz brachte es auf den Punkt: „Ohne Strom kein Netz.“ Das BMWE müsse die Zeitachse im Blick behalten, da den Netzbetreibern die Zeit davon laufe. Auch Ebmeyer betonte, dass Wirtschaftsministerin Reiche beim Wort genommen werden müsse, dass dieser Gedanke Eingang findet.

Im Zusammenhang mit Vollausbau und Netzebene 4 wurde insbesondere die praktische Umsetzung der neuen Regelungen diskutiert. Ding verwies auf den harten Eingriff ins Eigentumsrecht, der im Entwurf aber berücksichtigt werde. Ebmeyer hob die praktische Perspektive hervor: Für Bürgerinnen und Bürger entstehe Frust, wenn Glasfaser bereits in der Straße liege, der Anschluss in die Wohnung aber an der Verweigerung der Eigentümer scheitert. Geywitz betonte, dass mit dem Gesetzentwurf nun die notwendigen Instrumente vorlägen, deren Wirkung sich jedoch erst in der Praxis zeigen müsse – gegebenenfalls sei eine spätere Evaluation und Nachjustierung erforderlich.

Für das weitere Verfahren bleibt aus Sicht der Runde der Zeitplan entscheidend. Die TKG-Novelle sollte ihre Wirkung noch mit einigem zeitlichen Abstand zum europäischen Digital Networks Act entfalten können. Ding betonte, das Gesetz müsse möglichst noch in diesem Jahr abgeschlossen werden und spätestens Anfang 2027 in Kraft treten. Geywitz unterstrich abschließend, dass die Investitionsdynamik aus dem Regierungsentwurf mindestens beibehalten werden müsse. Der VATM wird das parlamentarische Verfahren weiter konstruktiv begleiten – mit dem klaren Ziel, Ausbau zu beschleunigen, Wettbewerb zu sichern und die regulatorischen Rahmenbedingungen praxistauglich nachzuschärfen.

Die Impressionen des VATM-Tele Treff finden Sie unter folgendem Link:

© VATM