AK Recht und Regulierung Live: zentrales Gremium für fachlichen Austausch

AK Recht und Regulierung Live: zentrales Gremium für fachlichen Austausch

Das Jahr 2026 ist geprägt von wichtigen politischen und regulatorischen Weichenstellungen für den Telekommunikationsmarkt. Fragen der Kupfer-Glas-Migration, die Entwicklung der Marktregulierung, der Diskussionsprozess zur Netzebene 4 sowie die Änderung des Telekommunikationsgesetzes werden entscheidend dafür sein. Diese Faktoren beeinflussen, wie investitionsfreundlich, wettbewerblich und praxistauglich die Rahmenbedingungen für den weiteren Glasfaser- und Mobilfunkausbau ausgestaltet werden.

Vor diesem Hintergrund kam der Arbeitskreis Recht und Regulierung im April bei dem VATM-Mitglied Deutsche Glasfaser in Düsseldorf zusammen. Der Arbeitskreis bringt die unterschiedlichen Geschäftsmodelle und Perspektiven der Mitgliedsunternehmen an einen Tisch und schafft die Möglichkeit für einen persönlichen und fachlichen Austausch. Gerade angesichts zahlreicher paralleler nationaler und europäischer Vorhaben ist der frühzeitige Dialog innerhalb der Branche entscheidend, um rechtliche Risiken, praktische Umsetzungsfragen und wettbewerbliche Auswirkungen rechtzeitig sichtbar zu machen.

Vertieft wurde der interne Austausch durch Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesnetzagentur sowie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Gerade jetzt werden dort wichtige Weichen gestellt, die die Telekommunikationslandschaft langfristig prägen und die Rahmenbedingungen festlegen werden.

Ute Dreger, Abteilungsleiterin der Abteilung 1, ordnete gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten der Bundesnetzagentur das Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration ein. Deutlich wurde, dass das Konzept vor allem die diskriminierungsfreie Abschaltung in den Mittelpunkt stellt und zugleich die Interessen bundesweiter Zugangsnachfrager an einem geordneten und verlässlichen Prozess berücksichtigen möchte. Die VATM-Mitgliedsunternehmen debattierten unter anderem mögliche Abschaltschwellen für den Migrationsprozess, das Verhältnis von Homes Passed und Homes Connected sowie die Abgrenzung von Migrationsgebieten – auch mit Blick auf die Vorgaben der EU-Kommission. Dabei wurden unterschiedliche Herangehensweisen innerhalb der Branche sichtbar, die jedoch ein gemeinsames Ziel verbindet: ein schneller Ausbau, der diskriminierungsfrei auch die Angebote alternativer Netzbetreiber berücksichtigt.

Auch die aktuelle Marktanalyse zu Markt 1 wurde aufgegriffen. Die ebenfalls vor Ort anwesenden Verantwortlichen der Bundesnetzagentur erläuterten, dass die Behörde Netzabdeckung und Marktanteile gemeinsam betrachte und regionale Wettbewerbsbedingungen stärker berücksichtige, weshalb eine Unterteilung in die unterschiedlichen Teilmärkte geplant sei. Für die Unternehmen ist insbesondere diese mögliche teilweise Deregulierung und Abkehr von einem bundeseinheitlichen Markt ein wichtiges und folgenreiches Thema, da sie die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unmittelbar berührt und Auswirkungen auf Investitionen, Marktpositionen sowie regulatorisch verpflichtende Vorleistungsangebote haben könnte.

Mit Jasmin Kobialka, Referatsleiterin Digitale Infrastrukturen im Bundesdigitalministerium, tauschten sich die Mitglieder zum Referentenentwurf des TKG-Änderungsgesetzes aus. Die Novelle adressiert zentrale Fragen für den Ausbau digitaler Infrastrukturen, Investitionssicherheit und faire Wettbewerbsbedingungen. Kobialka gab einen Einblick in den weiteren Zeitplan und stellte eine Kabinettsfassung noch vor der Sommerpause in Aussicht. Diskutiert wurden insbesondere die Netzebene 4, der prioritäre Stromanschluss für Mobilfunkmasten sowie Anpassungen bei der Kupfer-Glas-Migration.

Die Präsenzsitzung war sehr gut besucht und der AK RR hat sich einmal mehr als eines der bedeutenden Gremien in der Branche für konstruktive Verbandsarbeit und fachlichen Austausch erwiesen.