Großer Erfolg beim Thema Haustürvertrieb

Großer Erfolg beim Thema Haustürvertrieb

Die Möglichkeiten des Direktvertriebs werden rechtlich bis auf Weiteres nicht eingeschränkt. Befürchtet worden war eine solche Verschärfung im Rahmen der Beratungen zum 3. UWG-Änderungsgesetz, mit dem insbesondere die Vorgaben der „Directive on Empowering Consumers for the Green Transition“ (EU 2024/825) (EmpCo-RL) umgesetzt wurden und das federführend vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bearbeitet wurde.

Weitreichende Einschränkungen des Direktvertriebs waren insbesondere von Seiten der Verbraucherschützer gefordert worden, die die Zulässigkeit dieses Vertriebskanals von einer vorherigen Einwilligung abhängig machen wollten. Im Raum stand zudem eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf drei Monate. Tatsächlich konnten sich die Verbraucherschützer mit ihren Forderungen jedoch nicht durchsetzen. Bereits im Rahmen einer Anhörung im Bundesjustizministerium im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens war es dem VATM gelungen, deutlich zu machen, dass das Erfordernis einer vorherigen Einwilligung ein de facto Verbot des Direktvertriebs bedeutet hätte. Auf der anderen Seite konnten wir diese Veranstaltung nutzen, um den Haustürkodex bekannt zu machen, der vom SRIW gemeinsam mit dem VATM initiiert worden war, um die Qualität des Vertriebskanals sowie seinen Ruf in der (Medien-) Öffentlichkeit zu verbessern.

Auch im parlamentarischen Verfahren fand der Vorstoß der Verbraucherschützer keine relevante Unterstützung, sodass das 3. UWG-Änderungsgesetz ohne die belastenden Regelungen beschlossen wurde. Wir gehen zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass das Thema „Einschränkungen oder Verschärfungen beim Direktvertrieb“ zumindest in der laufenden Legislaturperiode nicht mehr aktuell werden wird. Gleichzeitig möchten wir den Haustürkodex so fortentwickeln, dass er weiterhin und auch neue Unterstützer findet.  Zentral ist dabei, dass es sich beim Haustürkodex um eine belastbare Vorgabe handelt, die nicht in den Verdacht eines “Feigenblatts” gerät und die Entschlossenheit der Branche unterstreicht, die Kundinnen und Kunden von der Bedeutung des Glasfaserausbaus zu überzeugen.

 

Informationen zum Haustürkodex finden Sie hier:

https://haustuerkodex.de/