TKG-Novelle 2026: Hohe Erwartungen, komplexe Weichenstellungen

TKG-Novelle 2026: Hohe Erwartungen, komplexe Weichenstellungen

Das Jahr 2026 knüpft regulatorisch nahtlos an das hohe Reformtempo des Vorjahres an. Digital Networks Act, Cybersecurity Act und das vorgelegte Konzept zur Kupfer-Glas-Migration markieren tiefgreifende Veränderungen für den Telekommunikationsmarkt. In dieses Umfeld fällt auch die erwartete Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die für Ausbau, Wettbewerb und Investitionsbedingungen von zentraler Bedeutung sein wird.

Nach der Freigabe durch Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger ist das Gesetzgebungsverfahren nun formell angestoßen. Derzeit läuft die Frühkoordinierung zwischen Kanzleramt sowie Innen- und Finanzministerium; im weiteren Verlauf folgen Ressortabstimmung und Verbändebeteiligung. Damit beginnt ein erfahrungsgemäß längerer Prozess, der sich bis in die zweite Jahreshälfte ziehen wird – mit hohen Erwartungen, aber auch der notwendigen Geduld, die solche Vorhaben erfordern. Entscheidend ist nun, wie klar die inhaltlichen Schwerpunkte gesetzt und wie belastbar die Regelungen im Gesetzestext ausgestaltet werden.

Vier zentrale Regelungsfelder

Der Referentenentwurf soll vier Handlungsfelder bündeln, die bereits in den Eckpunkten des Bundesdigitalministeriums angelegt sind: die Umsetzung der Gigabit-Infrastructure-Verordnung (GIA), neue Regelungen für die Netzebene 4, beschleunigte Genehmigungsverfahren sowie eine geordnete Kupfer-Glas-Migration. Ziel ist es, Investitionshemmnisse abzubauen, den Übergang auf leistungsfähige Netze planbar zu gestalten und den Ausbau insgesamt zu beschleunigen.

Netzebene 4: Ausgleich zwischen Ausbau und Wettbewerb

Gerade in der Netzebene 4 entscheidet sich, ob Glasfaser nicht nur „homes passed“, sondern auch tatsächlich „homes connected“ wird. Der gebäudeinterne Ausbau ist damit kein nachgelagerter Aspekt, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor der Gigabitstrategie. Zugleich treffen hier unterschiedliche legitime Interessen aufeinander: der Bedarf nach offenem, diskriminierungsfreiem Zugang für nachfragende Anbieter ebenso wie das Erfordernis verlässlicher Rahmenbedingungen für investierende Unternehmen.

Aus Sicht des VATM braucht es daher einen ausgewogenen Ordnungsrahmen. Ein fairer und praktikabler Zugang zur Inhouse-Infrastruktur ist notwendig, damit Gebäude nicht zum wettbewerblichen Flaschenhals werden. Gleichzeitig müssen Vollausbaukonzepte, bestehende Vertragsstrukturen und wirtschaftliche Realitäten angemessen berücksichtigt werden. Pauschale Automatismen – sei es beim Zugang oder bei Duldungsrechten – werden der technischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Komplexität der Netzebene 4 kaum gerecht.

Erforderlich sind transparente Prozesse, wirtschaftlich tragfähige Entgelte sowie standardisierte, digitale Zugangs- und Abstimmungsverfahren, etwa durch verlässliche Eigentümer- und Verwalterinformationen. Wo kooperative Lösungen nicht zustande kommen und der Ausbau ohne sachlichen Grund blockiert wird, kann ein gezielt ausgestaltetes Duldungsrecht als ultima ratio sinnvoll sein. Vorrang sollten jedoch partnerschaftliche Modelle haben, insbesondere Open-Access-Ansätze und Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft, die Ausbau, Betrieb und Wettbewerb gleichermaßen ermöglichen.

Kupfer-Glas-Migration: Planung statt Bruch

Ein weiteres zentrales Thema der TKG-Novelle ist die Kupfer-Glas-Migration. Häufig wird dabei unterschätzt, dass Migration kein punktuelles Ereignis ist, sondern ein mehrstufiger Prozess. Damit dieser gelingt, braucht es klare, im TKG verankerte Rahmenbedingungen. Dazu gehören gebietsbezogene Abschaltmöglichkeiten auf Basis transparenter Versorgungsschwellen, realistische Übergangsfristen und eine nachvollziehbare Roadmap. Ziel ist es, Investitions- und Planungssicherheit für alle Marktteilnehmer zu schaffen und Verbraucherinnen und Verbrauchern einen verlässlichen Übergang auf leistungsfähige Netze zu ermöglichen.

Verfahren als Beschleunigungsfaktor

Ausbaugeschwindigkeit entscheidet sich nicht zuletzt im Verfahren. Ohne effiziente Genehmigungsprozesse bleiben selbst ambitionierte Ausbauziele Theorie. Der VATM spricht sich daher für eine durchgängige Digitalisierung von Antrags- und Genehmigungsverfahren, verbindliche Fristen sowie Genehmigungsfiktionen bei Untätigkeit aus. Eine One-Stop-Shop-Logik entlang der föderalen Zuständigkeiten und eine einheitliche Auslegung zentraler TK-rechtlicher Vorgaben sind entscheidend, damit die Spielräume der GIA im Ausbaualltag tatsächlich wirksam werden.

Ausblick

Die Eckpunkte des Bundesdigitalministeriums geben eine klare Richtung vor. Mit dem erwarteten Gesetzentwurf werden jedoch die Details entscheidend sein – insbesondere bei Regelungen zur Kupfer-Abschaltung und zum Open Access. Auch der Zeitplan bleibt trotz formaler Planung mit Unsicherheiten behaftet.

Der VATM wird die TKG-Novelle strategisch eng begleiten – von der Frühkoordinierung über die Verbändebeteiligung bis in das parlamentarische Verfahren. Ziel bleibt ein wettbewerbliches, investitionsfreundliches TKG, das den Realitäten des Marktes gerecht wird, Migration planbar macht und Verfahren tatsächlich beschleunigt. Die Stellschrauben sind identifiziert – jetzt kommt es auf Präzision im Gesetzestext an.