12 Feb. Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration: Eine Chance für fairen Wettbewerb
Im Januar hat die Bundesnetzagentur ihr Regulierungskonzept zur Kupfer-Glas-Migration veröffentlicht und damit die Diskussion über die Ausgestaltung dieses Transformationsprozesses weiter vorangebracht. Nach dem Impulspapier der Bundesnetzagentur vom April 2025 und den Eckpunkten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom September 2025 liegen nun erstmals konkrete Vorstellungen der Wettbewerbsbehörde zur praktischen Ausgestaltung vor.
Dabei wird deutlich: Die Bundesnetzagentur nimmt ihre übertragene Aufgabe erkennbar an. Mit ihrem Ansatz eines „Zielbilds“ beschreibt sie Leitplanken, die in Teilen über den Status quo der gesetzlichen Regelungen hinausreichen und Orientierung für eine wettbewerblich tragfähige Kupfer-Glas-Migration geben. Die Bundesnetzagentur hat damit einen wichtigen Stein ins Rollen gebracht.
Entscheidend ist nun, wie die im Konzept diskutierten Punkte konkretisiert und in Regulierungsverfahren überführt werden. Inhaltlich benennt die BNetzA relativ klar, welche Voraussetzungen sie für eine gelingende Migration sieht. Dazu zählt eine nahezu flächendeckende Versorgung. Konkret wird eine Schwelle von 80 Prozent „Homes Connected“ genannt, bevor ein Migrationsprozess starten soll. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung soll dann eine quasi flächendeckende Versorgung bestehen. Damit setzt die Behörde einen anspruchsvollen Maßstab, der auch über die im DNA (Digital Network Act) hinausgeht. Es wird zu beobachten sein, welche Auswirkungen diese europäische Idee auf das deutsche Regulierungskonzept haben wird.
Im Zentrum steht zugleich der Zugang zu geeigneten Vorleistungsprodukten. Nachvollziehbar ist hierbei die Idee eines wirksamen Open-Access-Angebots in der Branche, bei dem der Zugang für Drittanbieter zum Glasfaser-Zielnetz bereits mit Einleitung eines Migrationsprozesses bestehen soll. Diese Logik ist notwendig, da der Schlüssel für eine gelingende Kupfer-Glas-Migration die Anbieter- und Produktvielfalt ist. Gleichzeitig gilt, funktionierende Open-Access-Modelle dürfen nicht durch pauschale symmetrische Regulierung unterlaufen werden. Es kommt auf praxistaugliche, diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen an.
Ein regelgebundenes Abschaltverfahren, wie es auch das BMDS bereits in seinen Eckpunkten skizziert hat, ist ein sinnvoller Ansatz, um die diskriminierungsfreie Migration auf das Glasfasernetz nicht zu verzögern.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Transparenzvorgaben. Die BNetzA spricht von einer möglichen Pflicht zur Erstellung und Veröffentlichung eines übergeordneten Migrationsplans für das gesamte Bundesgebiet. Eine solche Verpflichtung existiert bislang nicht. Aus unserer Sicht wäre dies ein wichtiger Schritt hin zu mehr Planbarkeit und Investitionssicherheit und damit ein Beitrag, die Kupfer-Glas-Migration als gesamtwirtschaftliche Aufgabe koordiniert und verlässlich zu steuern.
Insgesamt setzt das Konzept die richtigen Impulse und markiert einen Anspruch, die Migration wettbewerblich zu gestalten. Damit dieser Impuls trägt, muss die Bundesnetzagentur nun ihre selbst gesteckten Ziele erreichen können. Entscheidend wird sein, dass die Leitplanken nicht verwässern, sondern an den zentralen Stellen zügig konkretisiert werden. Das gilt insbesondere dort, wo in der Praxis die größten Konfliktlinien verlaufen, etwa bei der Ausgestaltung eines diskriminierungsfreien Abschaltprozesses und bei Fragen der Kostentragung.