01 Dez. VATM-Pressestatement zur Anhörung im Innenausschuss: KRITIS braucht bundesweit einheitliche Regelungen
14.11.2025. Zur heutigen Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages zum Regierungsentwurf für das KRITIS-Dachgesetz erklärt VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer:
„Die Bedrohungslage für kritische Infrastrukturen nimmt spürbar zu – gerade deshalb brauchen wir jetzt einen klaren, handlungsfähigen und kohärenten Rechtsrahmen. Schutzmaßnahmen lassen sich nur im Schulterschluss zwischen Staat und Wirtschaft wirksam umsetzen, dafür sind eindeutige Zuständigkeiten und transparente Vorgaben unerlässlich.
Essenziell sind zunächst bundesweit einheitliche Regeln. Es darf weder einen Flickenteppich länderspezifischer Auslegungen noch parallele Melde- und Registrierungsstrukturen geben. Im Ernstfall müssen Unternehmen nach einheitlichen Kriterien an eine zentrale oder zumindest klar definierte Stelle berichten, statt sich durch unterschiedliche Portale und Zuständigkeiten kämpfen zu müssen.
Zweitens müssen Widersprüche zu anderen Rechtsnormen – insbesondere zu NIS2 – konsequent beseitigt und Doppelregulierungen vermieden werden. Viele Branchen, gerade auch die Telekommunikation, arbeiten bereits mit etablierten Sicherheitskatalogen und spezifischen Vorgaben. Neue KRITIS-Regelungen müssen diese berücksichtigen, statt zusätzliche, widersprüchliche Pflichten obenauf zu setzen.
Drittens braucht die Wirtschaft angesichts der Verzögerungen bei Gesetz und Verordnung angemessene, realistische Umsetzungsfristen. Keinesfalls darf an den ursprünglichen Stichtagen festgehalten werden, während sich der Rechtsrahmen verzögert. Dadurch würde sich die verbleibende Umsetzungszeit massiv verkürzen und zu einer unnötigen Mehrbelastung für die Wirtschaft führen, was letztlich auch die praktische Wirksamkeit und die Akzeptanz der neuen Regeln gefährden kann.“