06 Aug. Glasfaserausbau in Mehrfamilienhäusern: VATM legt Positionspapier zur Netzebene 4 vor
Der Glasfaserausbau in Deutschlands Mehrfamilienhäusern bleibt eine große Herausforderung und verläuft derzeit nur schleppend: Von insgesamt rund 30,5 Millionen Haushalten in Zwei- und Mehrfamilienhäusern verfügen lediglich 2,9 Millionen über einen Glasfaseranschluss bis in die Wohnung. Besonders kritisch ist die Situation in großen Gebäuden mit sieben oder mehr Wohneinheiten – hier sind bislang nur etwa 400.000 Haushalte vollständig versorgt.
Der Ausbau bis in die Gebäude (Netzebene 3) und Wohnungen (Netzebene 4) ist der nächste entscheidende Schritt der digitalen Transformation. Dafür sind jedoch klare und effektive gesetzliche Rahmenbedingungen notwendig. Der VATM hat deshalb ein umfassendes Positionspapier zum Inhaus-Ausbau vorgelegt, das konkrete Handlungsoptionen für Politik und Marktakteure bietet.
Positiv ist, dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung in seinen Eckpunkten zur kommenden TKG-Novelle den Fokus auf den Glasfaserausbau in großen Mehrfamilienhäusern legt. Der Ausbau muss dabei als gesamtwirtschaftliche Aufgabe verstanden werden. Ein gesetzlich verankertes Vollausbaurecht für ganze Gebäude, wie in den Eckpunkten skizziert, kann ökonomisch sinnvoll sein – vorausgesetzt, bestehende Vertriebsstrukturen und die berechtigten Interessen der Eigentümerinnen und Eigentümer werden angemessen berücksichtigt.
In vielen Fällen funktioniert der Ausbau bereits heute gut – insbesondere dort, wo die Telekommunikationsbranche seit Jahren erfolgreich mit der professionellen Wohnungswirtschaft zusammenarbeitet. Problematisch wird es hingegen, wenn private Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften dem Ausbau nicht zustimmen. Dabei darf der dringend notwendige Inhaus-Ausbau nicht dazu genutzt werden, marktbeherrschenden Strukturen – etwa einem Telekom-Monopol – neuen Raum zu geben.
Die im VATM organisierten Unternehmen haben daher konkrete und tragfähige Lösungen für die Glasfaserversorgung in Mehrfamilienhäusern entwickelt. Dazu zählen unter anderem:
- praxisnahe Vorschläge zur Vereinfachung von Entscheidungsprozessen in Eigentümergemeinschaften,
- eine gezielte Ausweitung des Duldungsrechts,
- die Einführung eines bundeseinheitlichen, digitalen Zugangsverfahrens zu Eigentümerinformationen sowie
- der Aufbau einer verbesserten, bundesweiten Informations- und Aufklärungsarbeit.
Ein gebäudeweiter Glasfaserausbau reduziert Zeitaufwand, Kosten und bauliche Eingriffe – sowohl für Eigentümer als auch für Mieterinnen und Mieter. Gleichzeitig werden wiederholte Baumaßnahmen vermieden, Synergien geschaffen und die Grundlage für eine zukunftssichere digitale Teilhabe im gesamten Gebäude gelegt.