09 Mai Habemus Bundesregierung: Aufbruchstimmung dank Digitalministerium
Nun ist es so weit. Gut zwei Monate nach der vorgezogenen Bundestagswahl 2025, aus der die CDU als stärkste Kraft hervorging, hat sich am 6. Mai 2025 die neue Bundesregierung konstituiert. Dabei wurde schon während der Koalitionsverhandlungen klar, um was es in den nächsten vier Jahren gehen soll.
Der Erwartungshaltung ist enorm, nicht nur bei der Wirtschaft, die sehenden Auges droht, im dritten Jahr in Folge in die Rezession zu gehen. Mit dem angekündigten Sondervermögen von 500 Milliarden Euro wurden finanzielle Rahmenbedingungen geschaffen, die insbesondere mit Blick auf die Kostenentwicklungen im Bausektor nicht nur positiv zu sehen sind.
Doch was heißt das? Welche Besonderheiten zeigen die Kabinettsbesetzung und der Koalitionsvertrag, bei dessen Verhandlung sich der VATM umfangreich eingebracht hat?
Es bleibt festzuhalten, dass der große Wurf im Bereich Digitales und auch beim Thema digitale Infrastruktur ein Stück weit ausbleibt. Zwar werden wichtige Stellschrauben, wie ein „wirksames Beschleunigungsgesetz“ inklusive des „überragenden öffentlichen Interesses“ für Mobilfunk und Glasfaser, benannt und auch eine markt- und verbraucherfreundliche Migration von Kupfer- auf Glasfasernetze angesprochen. Eine stärkere Betonung von Wettbewerb (mit Ausnahme des kurzen „Markt vor Staat“-Statements) und des Willens, diesen zu erhalten und auszubauen, wäre aber notwendig gewesen, um den historischen Umwälzungen im Sektor Rechnung zu tragen. In die kommende Legislatur werden zweifelsohne grundlegende Weichenstellungen zur Abschaltung des Kupfernetzes und Gestaltung der Glasfaserwelt fallen.
Im Bereich Datenschutz (Bündelung der Zuständigkeiten), zum Bürokratieabbau und beim Thema Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, wie auch bei der Senkung von Energiepreisen sind viele positive Impulse zu finden, an die der VATM in den nächsten Monaten konstruktiv und mit stetem Angebot zum gemeinsamen Dialog anknüpfen wird. Auch hier bleibt festzuhalten, dass die Lernkurve bei vielen Themen in der Vergangenheit ausgeschöpft wurde und nun geliefert werden muss. Weitere Ausflüchte und Fehlschläge bei den großen Digitalisierungsthemen werden weder die Unternehmen noch die Bürgerinnen und Bürger akzeptieren. Deutlich negativer sind auf der anderen Seite jedoch die Vorhaben im Bereich des Verbraucherschutzes. Dort droht uns – Stand jetzt und trotz breiter Gegenwehr aus der Branche – mit der „Einführung einer allgemeinen Bestätigungslösung für telefonisch angebahnte Dauerschuldverhältnisse“ Ungemach. Eine solche Regelung hätte einen massiven Mehraufwand und zusätzliche Bürokratiebelastung für die TK-Branche zur Folge.
Die neue Bundesregierung um Bundeskanzler Friedrich Merz wird erstmals ein eigenständiges Bundesdigitalministerium einrichten. Der erste „waschechte“ Digitalminister Dr. Karsten Wildberger ist dabei eine spannende Personalie, da der ehemalige Vorstandsvorsitzende der MediaMarktSaturn-Gruppe ebenfalls umfangreiche Erfahrungen auf Managementebene im internationalen TK-Sektor von der Deutschen Telekom, der rumänischen Vodafone bis hin zur australischen Telstra gesammelt hat. Wir können sicher sein, dass er die zentralen Herausforderungen für die Digitalisierung unseres Landes kennt und sich hoffentlich als Unterstützer des Wettbewerbs herausstellt. Ob Telekommunikation, Verwaltungsdigitalisierung, Entbürokratisierung, Datenrecht oder auch die Weiterentwicklung der allgemeinen Rahmenbedingungen für KI, Rechenzentren oder Cloud Computing – es gibt zahlreiche Aufgaben zu stemmen, die für den Fortschritt in Deutschland von zentraler Bedeutung sind. Wichtig wird sein, dass das Ministerium möglichst schnell handlungsfähig wird, die Strukturen sitzen, Federführungen verteilt werden und Budgethoheiten vorliegen. Das Kompetenzgerangel der Ressorts in der Vergangenheit darf sich nicht wiederholen.
Wie immer werden wir die Entwicklungen in Berlin eng begleiten und als größter Branchenverband der Telekommunikation ein steter und verlässlicher Gesprächspartner bleiben – in den Ministerien wie auch im Bundestag selbst.