Zugangsempfehlungen der Europäischen Kommission

Zugangsempfehlungen der Europäischen Kommission

Am 9. November 2021 fand ein Treffen zwischen den Vertretern von ecta, darunter auch VATM, und der DG Connect statt. Ziel der Besprechung war der Austausch von Ansichten zu der Studie von Visionary Analytics über die „Regulatory Incentives for the Deployment of Very High Capacity Networks in the Context of the Revision of the Commission’s Access Recommendations„.

DG Connect wurde von Referaten B1 und B3 vertreten. Die Referatsleiterinnen von B1 (Carlota Reyners-Fontana) und B3 (Kamila Kloc) waren zusammen mit dem zuständigen Projektteam anwesend. Es wurde angekündigt, dass die zuständigen Projektleiter für die Bearbeitung sowohl der Zugangsempfehlungen (NGA-Empfehlung von 2010 und NDCM-Empfehlung von 2013) als auch der Richtlinie zur Senkung der Breitbandkosten Daniel Miara und Marcin Warczak (Referat B3) sind. Es ist zu erwarten, dass die Bearbeitungsphase im Juni 2022 abgeschlossen wird.

Im Rahmen des Treffens wurden die Empfehlung-Grundprinzipien und von der Kommission vorgenommene Herangehensweise zu ihrer Umsetzung besprochen. In der Diskussion zeigten die Vertreter der Kommission ihre Vorliebe zu der Umsetzung von EoO anstatt EoI. Ziel dieser Maßnahme ist, dass die NRB zu mehr Flexibilität bei der Preisgestaltung im Gegensatz zu einer ex ante kostenbasierten Regulierung übergehen.

Die Kommission versicherte, dass sie sich bei der Ausarbeitung der neuen Empfehlung innerhalb des Rahmens des EECC bewegen und nicht gegen die darin enthaltenen Bestimmungen verstoßen werde.

Die EU-Arbeitsgruppe zeigte großes Interesse an den während des Treffens vorgestellten Fallbeispielen der ecta-Mitglieder und bat um weitere Beispiele zur Erfahrung der Wettbewerber in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Diese Beispiele müssen dafür dienen, dass sie die Kommissionsvorgehensweise bestätigen oder bestreiten.

Die während des Treffens vorgestellten Fallbeispiele waren die folgenden:

– Unangemessenheit des Endkunden-Minus (oder einer Verknüpfung mit den Endkundenpreisen) als Alternative zur Kostenorientierung: Fastweb führte das Beispiel des italienischen Marktes an, wo: I) die Mehrheit der Angebote komplizierte Bündel sind, die sowohl regulierte als auch unregulierte Produkte enthalten, so dass es nicht möglich ist, Preisverknüpfung mit dem Ankerprodukt anzuwenden, und wo II) immer mehr Angebote unter der Baseline des Ankerprodukts vermarktet werden, so dass es nicht möglich ist, das Endkundenminus anzuwenden.

– Unzulänglichkeit des EoO in Bezug auf den EoI: Bouygues Telecom und Fastweb lieferten Beispiele für den französischen bzw. den italienischen Markt, wo der EoO seine Grenzen hat, wenn es darum geht, die Anwendung unterschiedlicher/schlechterer Bedingungen für alternative Betreiber in Bezug auf den Endkundenbereich des SMP-Betreibers zu verhindern. In diesen Fällen wurden sowohl TIM als auch Orange von den nationalen Regulierungsbehörden verurteilt. Luc Hindryckx nannte das Beispiel des Audits der belgischen Regulierungsbehörde bei Belgacom, wo das angewendete EoO-Prinzip klar ausgedrückt unangemessen war, und Iliad hob die Bedeutung abschreckender Strafen für den SMP-Betreiber bei SLA-Verstoßen hervor.

– Kupfermigration: auf die Frage von Reyners-Fontana nach den Hindernissen für die Kupferabschaltung für die alternativen Betreiber und die damit verbundenen geeigneten Bedingungen wies Fastweb auf die Bedeutung der Planung und der Vorankündigung hin, um die notwendigen Änderungen auch bei den Endkundenverträgen vornehmen zu können. Fastweb betonte die Wichtigkeit, dass: I) die Abschaltung schrittweise erfolgt, II) es für die alternativen Betreiber notwendig ist,  bei der Migration zu einem neuen Netz (von Kupfer zu VULA) gegenüber dem SMP-Betreiber nicht benachteiligt zu werden. In dem Fall von Italien fuhr der SMP-Betreiber auch nach der AGCOM-Entscheidung über die Kupferabschaltung mit dem Kupfer-Switch-Off  nicht fort.