Neue Förderkulisse beim Gigabitausbau: Eckpunkte gehen in die richtige Richtung Neue „Fast Lane“ muss für effiziente Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau sorgen

Neue Förderkulisse beim Gigabitausbau: Eckpunkte gehen in die richtige Richtung Neue „Fast Lane“ muss für effiziente Verzahnung von eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau sorgen

Berlin/Köln, 25. Januar 2023. Auch wenn die nun bekannt gewordenen Eckpunkte in die richtige Richtung gehen – das Grundproblem von zu wenig Priorisierung und zu viel Fördermitteln macht den Glasfaserausbau teurer und schafft aus Sicht des VATM nicht die erforderliche Planungssicherheit für den langfristig eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen. „So fehlt es ganz offensichtlich auf Druck einiger Länder an verbindlichen Regelungen und es bleibt unklar, wie die Potentialanalyse sinnvoll von Ländern und Kommunen genutzt werden soll“, kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner am Tag der Sitzung des Förderbeirats.

„Dennoch ist es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gelungen, Vorschläge zu entwickeln, die grundsätzlich sinnvolle Punkte beinhalten“, lautet ein Fazit von Grützner zu den Eckpunkten für das neue Gigabit-Förderregime. „Wir wollen vor allem die bislang un- und unterversorgten Orte möglichst schnell und effizient mit Glasfaser versorgen“, so der VATM-Geschäftsführer. Kern der Förderrichtlinie müsse eine gute Verzahnung zwischen dem eigenwirtschaftlichen Ausbau – der weiterhin den Glasfaserausbau ganz überwiegend vorantreibt – und dem geförderten Ausbau sein. Wo es sinnvoll ist, müssen sich aus Sicht des VATM beide ergänzen und daher Förderung schnell greifen, wo ansonsten schlecht versorgte Gebiete beim Ausbau zurückbleiben würden. „Wenn wir schnell sein wollen, darf Förderung nicht den eigenwirtschaftlichen Ausbau vertreiben. Das `Windhundprinzip´ darf es nicht mehr geben. Ob genau dies aber durch die neuen Vorschläge auch erreicht werden kann, und Förderung dort landet, wo sie wirklich gebraucht wird, wirft zumindest noch einige Fragen auf“, so Grützner.

Kritisch sieht der VATM-Geschäftsführer weiterhin den Fördermittelumfang: „Er ist deutlich zu hoch angesetzt. Bereits für das letzte Programm setzte die Politik zu viele Mittel ein. 12 Milliarden Euro des Bundes – und somit 24 Milliarden Euro insgesamt – müssen in großen Teilen erst noch verbaut werden.“ Der zu hohe Fördermitteleinsatz verzögere den Ausbau, anstatt ihn zu beschleunigen. Zusätzlich zur ohnehin bedrohlichen Zinsentwicklung treibe Überförderung die Baukosten in die Höhe. „Hier muss dringend gegengesteuert werden, sonst wird Förderung zum Boomerang“, appelliert Grützner. Damit Förderung sinnvoll gesteuert werden kann und nicht mehr gefördert wird als nötig, sollten die Bundesländer die Möglichkeit erhalten, nicht abgerufene Fördermittel in das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. „Auch mit Blick auf die Baukapazitäten macht es keinen Sinn, wenn die Länder um jeden Preis die zur Verfügung stehende Förderung bis Ende des Jahres abrufen müssen“, so der VATM-Geschäftsführer.

Aus Sicht des VATM ist der Gedanke der sogenannten Fast-Lane-Verfahren prinzipiell ein guter Ansatz. Er sollte aber als neuer Bestandteil der Förderung wie folgt konkretisiert werden: Nicht nur bei weißen oder besonders schlecht versorgten Gebieten sollte die Priorisierung zum Tragen kommen, sondern vor allem auch dann, wenn bei eigenwirtschaftlichem Ausbau mit einer geringen Restanzahl förderbedürftiger Anschlüsse zu rechnen ist. Damit eine Kommune in „einem Rutsch“ ausgebaut werden kann, muss sichergestellt werden, dass gerade diese kleinen Fördergebiete ebenfalls in einem deutlich vereinfachten, unbürokratischen und somit beschleunigten Verfahren vorrangig abgearbeitet werden. So kann zeitgleich für die Bevölkerung und die kommunalpolitisch Verantwortlichen ein schneller eigenwirtschaftlicher mit einem geförderten Ausbau wirksam verzahnt werden.

Klar ist für VATM-Geschäftsführer Grützner außerdem: „Die Anzahl der Markterkundungsverfahren – MEV – bzw. die der im MEV zu untersuchenden Anschlüsse muss begrenzt werden. Das könnte zum Beispiel über einen Verteilerschlüssel geschehen, der analog zum Länderbudget berechnet wird.“ Es sollte aus Sicht des VATM nicht jede Kommune völlig beliebig einen Antrag stellen können, wenn etwas später eigenwirtschaftlicher Ausbau höchstwahrscheinlich ist, sondern dann, wenn der Ausbau ansteht. Oder die MEV müssen zumindest auch einen späteren eigenwirtschaftlichen Ausbau berücksichtigen, der dann weiter konkretisiert werden darf. Die durchgeführten MEV müssen unbedingt vor dem eigentlichen Förderantrag gestellt werden, um eine bestmögliche Planungsgrundlage sicherzustellen.

Grundsätzlich positiv steht der Verband dem Vorschlag des Branchendialogs gegenüber. „Auch hier kommt es auf die konkrete praxistaugliche Ausgestaltung an“, betont der VATM-Geschäftsführer. Und weiter: „In erster Linie sollten hier bilaterale Gespräche zwischen Kommunen und Glasfaser ausbauenden Unternehmen umgesetzt werden. Diese Dialoge müssen dazu dienen, Plausibilität beim eigenwirtschaftlichen Ausbau und den Ausbauzielen herzustellen und später zu überprüfen. Die Vorgehensweise und Pläne müssen für alle Beteiligten nachvollziehbar sein.“ Markterkundungsverfahren müssten sinnvollerweise dann erst ausgelöst werden, wenn sich die Planungen konkretisieren und der Ausbau kurz bevorsteht. Sie sollten keinesfalls dafür missbraucht werden, einen schnelleren Ausbau zu einem Zeitpunkt zu erzwingen, der einem schnellstmöglichen Gesamtausbau zuwiderläuft. „Der Glasfaserausbau ist ein Marathon und kein Sprint. Und alle Gemeinden müssen ins Ziel gebracht werden, nicht nur die, die am lautesten nach Förderung rufen“, warnt Grützner.