VATM-Pressestatement zur EuGH-Entscheidung Vorratsdatenspeicherung

VATM-Pressestatement zur EuGH-Entscheidung Vorratsdatenspeicherung

Pressestatement von Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM e. V.:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs kommt nicht überraschend. Danach verstoßen die deutschen Regelungen der Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Recht. Nachdem die Regelungen hier bereits ausgesetzt waren, besteht nun endgültig keine Rechtspflicht zu dieser Art der Vorratsdatenspeicherung.

Nach zwei Anläufen bei der Vorratsdatenspeicherung darf es nun keinesfalls einen weiteren Schnellschuss geben, der vor dem EuGH erneut keinen Bestand hat. Gerade in dieser heiklen Frage muss es eine gesamteuropäische Lösung geben und keinen nächsten deutschen Alleingang. Dies würde erneut große Planungsunsicherheit für die Unternehmen und mögliche Investoren bedeuten. Der EuGH hat dafür mit der heutigen Entscheidung klare Grenzen gezogen und Ausnahmen unter engen Voraussetzungen formuliert. Bundesjustizminister Buschmann hat umgehend angekündigt, dass die „anlasslose Vorratsdatenspeicherung nun zügig und endgültig aus dem Gesetz gestrichen“ werde.

Im Koalitionsvertrag hat die Regierung bereits festgehalten, dass die Vorratsdatenspeicherung anders ausgestaltet werden soll: Daten sollen nur rechtssicher anlassbezogen und durch richterlichen Beschluss gespeichert werden können. Beim so genannten Quick-Freeze-Verfahren ist keine Erhebung von zusätzlichen Daten gefordert, sondern es würden bereits vorhandene Daten gefiltert werden. Das würde die Datenmengen beherrschbar machen und eine sichere Rechtsgrundlage schaffen. Die Daten werden dann wieder ungenutzt gelöscht. Sie werden nur in ganz wenigen Einzelfällen an eine berechtigte Behörde auf richterlichen Beschluss herausgegeben.

Der Schutz der Kundendaten ist für die TK-Unternehmen ein sehr hohes Gut. Sie erfassen ausschließlich die Kundendaten, die zur beidseitigen ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendig sind. Daten, die gespeichert werden, übermitteln die Unternehmen auf richterliche Anordnung an Behörden mit Sicherheitsaufgaben, damit diese Straftaten wie zum Beispiel Terroranschläge, Tötungsdelikte oder Entführungen aufklären oder diese verhindern können.“