VATM-Pressestatement zum Entwurf des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

VATM-Pressestatement zum Entwurf des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz

30.08.2023. Die Bundesregierung hat nach langer Abstimmung in den Ressorts gestern den Entwurf des Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz vorgelegt. VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer begrüßt richtige Ansätze, die allerdings nicht ausreichen, um das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030 zu erreichen:

„Wir begrüßen ausdrücklich viele kleinere Verbesserungen und Anpassungen im Hinblick auf die weitere Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und eine bessere Datenverfügbarkeit, speziell im Gigabit-Grundbuch mit der erstmalig vollständigen Darstellung geförderter Infrastrukturen und öffentlicher Liegenschaften zur Nutzung für den Mobilfunkausbau. Dringend erforderlich war auch die Nachbesserung beim Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (RaVT), die der VATM seit langem eingefordert hat. Solange der Kunde Mindestdienste nutzen kann, müssen Latenzzeiten von mehr als 150ms tolerabel sein. Dies hat man im Gesetzentwurf endlich geradegerückt und damit den Weg dafür geebnet, dass Mobilfunk- und Satellitenlösungen im Rahmen des RaVT genutzt werden können.

Diese für die Branche so wichtige Gesetzesvorlage bleibt trotzdem in weiten Teilen hinter den Erwartungen zurück. Leider sind im Rahmen der langwierigen Ressortabstimmungen wichtige Ansätze verwässert worden. Für den Netzausbau und die Digitalisierung in Deutschland ist es essenziell, dass der TK-Sektor – analog zum Energiesektor – eine hohe öffentliche Bedeutung erfährt. Der Gesetzentwurf geht hier sogar einen Schritt zurück: Statt ein „überragendes öffentliches Interesse“ der Telekommunikationsdienste hervorzuheben, findet sich im Gesetzentwurf nur noch die Formulierung eines „öffentlichen Interesses“, wodurch viele Beschleunigungsmöglichkeiten entfallen.

Für den Erfolg des Gesetzes ist die Harmonisierung mit den baurechtlichen und landesrechtlichen Gesetzgebungen ausschlaggebend. Von entscheidender Bedeutung wird daher die anstehende Novelle des Baugesetzbuches im kommenden Herbst sein. Wir gehen davon aus, dass erst diese Novelle die dringend notwendigen Weichen zur Beschleunigung des Netzausbaus stellen wird. Unterm Strich hat letzterer mit dem vorliegenden Entwurf nicht so viel gewonnen wie erwartet. Dringend notwendige Beschleunigungsmaßnahmen verzögern sich leider erneut.

Neben punktuellen Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren ist von enormer Bedeutung, dass die Bundesregierung den Wettbewerbsaspekt als wichtiges Element beim Glasfaserausbau nicht aus dem Blick verliert. Damit das Wettbewerbsniveau auf den Glasfasernetzen erhalten bleibt, müssen drängende Fragen zur Marktbeherrschung und zu fairen Zugangsbedingungen zu den Netzen der Telekom schnellstens geklärt werden.“