VATM-Pressestatement: Weckruf an die Politik – WIK-Gutachten zeigt Bedrohung des flächendeckenden Glasfaserausbaus durch strategischen Überbau

VATM-Pressestatement: Weckruf an die Politik – WIK-Gutachten zeigt Bedrohung des flächendeckenden Glasfaserausbaus durch strategischen Überbau

Köln, 17. Oktober 2023. Das WIK-Gutachten „Doppelausbau von Glasfaseranschlüssen – Ökonomische Analyse und rechtliche Einordnung“ bestätigt die intensiven Warnungen der Telekommunikationsbranche: strategischer Überbau entzieht gerade in ländlichen Regionen dem eigenwirtschaftlichen Ausbau die Wirtschaftlichkeit und führt dadurch zu einem erhöhten Förderbedarf. Der flächendeckende Glasfaserausbau wird folglich teurer und gleichzeitig durch erhöhte Bürokratie und verzögerte Bauphasen verlangsamt.

„Für den Ausbau eines flächendeckenden Glasfasernetzes und die Erreichung der Glasfaserausbauziele der Bundesregierung braucht es jetzt dringend klare regulatorische Schritte, um dem strategischen Überbau des marktbeherrschenden Unternehmens zu begegnen,“ fordert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Auf Basis des WIK-Gutachtens ist das wettbewerbs- und investitionsverdrängende Verhalten der Deutschen Telekom behördlich zu prüfen. Dabei sind die vom WIK aufgeworfenen Lösungs- und Überwachungsmöglichkeiten in Betracht zu ziehen, insbesondere auch ein Monitoring durch die Bundesnetzagentur, da der strategische Überbau gerade im ländlichen Bereich in aller Regel für einen deutlichen Fördermehrbedarf und damit zu einer Belastung des Fiskus führt. Darüber hinaus sind weitere Abhilfemaßnahmen von der BNetzA zu erwägen. Der Spielraum der Marktregulierung muss in vollem Umfang ausgeschöpft werden, wenn die Glasfaserausbauziele der Bundesregierung erreicht werden sollen. Auch Parlament und Bundesregierung können unmittelbar über gesetzliche Klarstellungen dazu beitragen, dass strategischer Überbau verhindert werden kann und der eigenwirtschaftliche Ausbau gestärkt wird.

HIer geht´s zur Studie: Doppelausbau von Glasfasernetzen – Ökonomische Analyse und rechtliche Einordnung: WIK – Wissenschaftliches Institut für Infrastruktur und Kommunikationsdienste GmbH