VATM erzielt Verhandlungsdurchbruch mit der Telekom Zukunft verbraucherfreundlicher Auskunfts- und Servicenummern ist gesichert – Call by Call endet mit dem Jahr 2025

VATM erzielt Verhandlungsdurchbruch mit der Telekom Zukunft verbraucherfreundlicher Auskunfts- und Servicenummern ist gesichert – Call by Call endet mit dem Jahr 2025

Köln, 6. Juni 2023. Der VATM konnte einen großen Verhandlungserfolg mit der Telekom Deutschland GmbH (TDG) im Bereich der Nutzung von Rufnummern er-zielen. Da die TDG das so genannten Offline-Billing mit dem 31.12.2024 beenden wird, war es essenziell, eine tragfähige Alternative sowie technisch sichere Lösung für die Zukunft zu schaffen. Auch für die Fortführung der heute im Offline-Billing realisierten Auskunfts- und Service-Rufnummerngefunden konnte so im Rahmen des weiter bestehenden „Online-Billing“ eine Lösung gefunden und in dieser Wo-che eine Vereinbarung mit der Telekom geschlossen werden.

Jürgen Grützner, Geschäftsführer des VATM lobt die massive Unterstützung durch dtms Geschäftsführer Karsten Rudloff, der die Service und Dienstesparte im VATM im Präsidium repräsentiert. Rudloff: „Ich möchte aber auch klarstellen, dass wir mit dem Telekom-Verhandlungsteam um Gerald Wonner einen harten aber immer fairen Verhandlungspartner hatten.“ Auf Seiten des VAM wurden die Verhandlungen von Jürgen Grützner und Alexander Ditscheid, dtms, geführt. Solch wichtige monatelange Verhandlungen zur Billing-Systematik in Deutschland hatte es zu Beginn der Liberalisierung vor über 20 Jahren gegeben

Auskunfts- und Service-Rufnummern im Premium-Rate-Bereich (0900) können nun über den 31.12.2024 hinaus fortgeführt und somit im sog. Online-Billing-Verfahren angeboten werden. Dabei werden die Kosten für Endnutzer aus dem Festnetz und Mobilfunk ab dem Zeitpunkt der Umstellung einheitlich und maximal transparent sein (bisher wich der Mobilfunkpreis fast immer nach oben ab). Die Tarifgassen werden dann einheitlich aus allen Telekommunikationsnetzen bepreist und zudem bleibt die Preisansage bestehen. Die geplante Änderung des Abrech-nungsmodells geht einher mit einer Änderung der Zuteilungspläne für Auskunfts- und Premium-Dienste durch die BNetzA. Hierzu haben bereits Gespräche mit der Bundesnetzagentur (BNetzA) stattgefunden, die den Prozess begleiten und zeitnah neue Zuteilungsregeln für die neuen Rufnummern zur Anhörung stellen wollen. Der VATM wird die betroffenen Unternehmen über alle ab 2024 greifenden neuen Regelungen zeitnah informieren.

Besonders hervorzuheben ist, dass mit der Lösung zudem eine einfache Möglichkeit für alle Teilnehmernetzbetreiber geschaffen wird, die Zuführung zu diesen Rufnummerngassen zu realisieren und damit die Erreichbarkeit der Service Rufnummern entsprechend der EU-Vorgaben „Any to any“ zu erfüllen. Ein Wehrmutstropfen bleibt, denn mit dem Wegfall des Offline-Billings endet auch eine Nutzung der Call-by-Call-Vorwahlen (Sparvorwahlen der Gasse 010xy), die dann ab dem 01.01.2025 nicht mehr möglich sein werden.