BREKO und VATM: „Anwendung der Internet-Grundversorgung für Neubaugebiete ist ein politischer Irrweg“

BREKO und VATM: „Anwendung der Internet-Grundversorgung für Neubaugebiete ist ein politischer Irrweg“

Bonn/Köln, 8. September 2022 – Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) kritisieren die Umsetzung des Rechts auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten zur Sicherstellung einer Internet-Grundversorgung. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat heute erste Beispiele von unterversorgten Gebieten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Bisher wurden dabei seitens der BNetzA erstaunlicherweise fast ausschließlich Neubaugebiete adressiert. „So weit ist es in Deutschland gekommen, dass wir Neubaugebiete nicht, falls wirtschaftlich nicht erschließbar, über die seit vielen Jahren bestehende Breitbandförderung mit Glasfaser versorgen, sondern nun versuchen, diese mit der Internet-Grundversorgung von 10 Mbit/s anzuschließen“, so VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Das ist“, so Dr. Stephan Albers, BREKO-Geschäftsführer, „eine politische Fehleinschätzung, die zeigt, dass wir in Deutschland nicht die richtigen Förder- und Anreizstrukturen haben. Der Fokus des Rechts auf Internet-Grundversorgung muss auf den auch über bestehende Förderprogramme nicht erreichbaren, schwer erschließbaren Einzellagen liegen.“ Der Anschuss von Neubaugebieten dürfe nicht über die Internet-Grundversorgung abgesichert werden, sondern müsse, im Falle der Unwirtschaftlichkeit, wie bei Gas, Wasser und Strom, in der Verantwortung des Erschließungsträgers liegen, so die Verbände. Dafür braucht es eine Verknüpfung mit dem Breitbandförderprogramm des Bundes und für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für den Erschließungsträger und die ausbauenden Unternehmen, eine verlässliche gesetzliche Grundlage.

Besonders fragwürdig ist, dass in der Vergangenheit Kommunen vielfach besonders teure Anschlüsse nicht in die Breitbandförderung einbezogen haben, um den Eigenanteil an der Förderung gering zu halten. Anders als bei der Entwicklung der Breitbandförderung vorgesehen, bleiben sonst die Erschließungskosten gerade für die teuersten Anschlüsse an den ausbauenden Unternehmen hängen. Jürgen Grützner: „Das zeigt: Die Politik versucht, ein seit vielen Jahren bekanntes strukturelles Problem nicht systematisch zu lösen, sondern es rein symptomatisch mit dem vollkommen ungeeigneten Instrument der Internet-Grundversorgung zu lösen. Wenn wir das nächste Ausbauziel der Bundesregierung bis 2025 erreichen wollen, brauchen wir strukturelle Lösungen. Diese müssen zwingend in die neue Förderkulisse eingearbeitet werden, die schon ab 2023 gelten soll.“ Dr. Stephan Albers ergänzt: „Wir fordern die Bundesregierung auf, die Telekommunikationsbranche bei der Konzeption des neuen Förderprogramms von Anfang an einzubinden, um bestmögliche Bedingungen für den weiteren Glasfaserausbau zu schaffen.“