TK-Branche setzt neue Verbraucherschutz-Regelungen um Gemeinsame Infothek von BUGLAS und VATM zu Transparenz-Verordnung, Endgeräte-Wahlfreiheit und weiteren Kundenschutzbestimmungen

Köln, 27. Mai 2016. Welche Herausforderungen und Chancen bieten die anstehenden Neuerungen im Verbraucherschutz für Telekommunitionsanbieter? Mit dieser hochaktuellen Fra-gestellung beschäftigte sich die Infothek, die der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gemeinsam am 23. Mai 2016 in Hamburg ausgerichtet hatten. Rund 40 Teilnehmer nutzten die Gelegenheit, sich bei dieser kompakten Veranstaltung umfassend aus juristischer Sicht wie auch aus der Unternehmenspraxis nicht nur über den durch das Telekommunikationsgesetz gesteckten bestehenden rechtlichen Rahmen zum Kundenschutz, sondern auch und gerade über die in diesem Jahr auf die Branche zukommenden neuen Regelungen wie beispielsweise Transparenz-Verordnung oder Endgeräte-Wahlfreiheit zu informieren. Gastgeber der Infothek war die renommierte Hamburger Anwaltskanzlei KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die unter anderem auch auf Telekommunikationsrecht spezialisiert ist und viele Unternehmen aus der Branche berät.

Alexander Ditscheid, Leiter Recht und Regulierung bei der net group, zeigte in seinem Vortrag „Überblick über die einschlägigen TKG-Vorschriften“ die Historie des Kundenschutzes im Telekommunikationssektor von der seinerzeitigen und später ins TKG integrierten Telekommunikations-Verordnung über die Universaldienst-Richtlinie bis hin zu Fernabsatz-Gesetz und Roaming-Verordnung auf und erläuterte die in der Vielzahl der entsprechenden gesetzlichen Normen enthaltene Systematik des Verbraucherschutzes mit öffentlich-rechtlichen wie zivilrechtlichen Bestandteilen.

Florian Schaal, Rechtsanwalt bei KSP, referierte im Anschluss zu den Verbraucherrechten im TK-Sektor und deren Folgerungen für die Unternehmenspraxis. Dabei zeigte er für die Bereiche Vertragsschluss, -durchführung und -beendigung die sich beispielsweise aus der neuen Transparenz-Verordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie ergebenden Vorgaben für TK-Anbieter auf und verdeutlichte deren jeweilige Relevanz anhand einschlägiger Gerichtsurteile. In diesem Zusammenhang unterzog er auch das Verbraucherstreitbeilegungs-gesetz und den Beweiswert technischer Prüfungen gemäß § 45i TKG einer eingehenden Bewertung.

Jan-Hendrik Pieper
, stellvertretender Leiter des Verbraucherschutzreferates 216 der Bun-desnetzagentur, stellte den Branchenvertretern den aktuellen Stand der Transparenz-Verordnung (TVO) vor, die zeitnah verabschiedet werden soll, und erläuterte deren Zusammenspiel mit der europäischen TSM-Verordnung (TSM-VO), die ebenfalls Regelungen zur Transparenz enthält. Die Regelungen der TSM-VO sind bereits seit Ende April wirksam. In der TSM-VO soll, neben Roaming, insbesondere das Thema Netzneutralität geregelt werden. Dazu erarbeitet das Bord der europäischen Regulierungsbehörden BEREC (Board of European Regulators for Electronic Communications) derzeit die entsprechenden Leitlinien.

Dr. Franziska Löhr, Justiziarin der wilhelm.tel GmbH, gab in ihrem Vortrag einen Überblick darüber, wie Branchenunternehmen die Transparenz-Verordnung konkret in die betriebliche Praxis übernehmen können. Wilhelm.tel hat dazu die sich aus der TVO ergebenden Verpflichtungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Umsetzung überprüft und die dafür notwendigen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Unternehmensbereiche festgelegt. Mit Be-schreibungen der jeweils notwendigen und häufig mehrere Bereiche betreffenden Prozesse soll dabei eine effiziente und möglichst reibungslose Umsetzung beispielsweise bei der Veröffentlichung der Produktinformationsblätter gewährleistet werden.

In seinem zweiten Vortrag gab Pieper einen Überblick über den jeweils aktuellen Stand zu den Themen Anbieterwechsel, IP-Migration, Verbraucherstreitbeilegungsgesetz und TK-Endgerätewahlfreiheit. Hinsichtlich des Anbieterwechsels lobte er die Anstrengungen der Branche, die seit etwa einem Jahr zu verbesserten Wechselprozessen und inzwischen auch gesunkenen Beschwerdezahlen bei der Bundesnetzagentur geführt hätten. Bezüglich des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes wies Pieper auf die Schlichtungsstelle der Bundes-netzagentur hin, auf die TK-Unternehmen Verbraucher aufmerksam machen müssten.  Die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur führt die Verfahren für Unter-nehmen und Verbraucher gebührenfrei durch. Abschließend wies er auf die Regelungen zur Endgerätewahlfreiheit hin, die zum 1. August dieses Jahres in Kraft treten.

Dörte Maier
, bei der M-net Telekommunikations GmbH zuständig für technische Regulierungsfragen, berichtete in ihrem Praxisvortrag über die bisherigen Erfahrungen des Münchner Unternehmens bei der Umsetzung der neuen Vorgaben zur TK-Endgerätewahlfreiheit. M-net hat sich dazu nicht nur intensiv mit der Frage beschäftigt, wie beliebige, vom Endkunden selbst beschaffte Router aus technischer Sicht entsprechend in das Netz integriert werden können, sondern auch mit der wichtigen Frage, welche Prozesse notwendig sind, um dem Verbraucher die Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen. Die Anzahl der Kunden, die nicht die von M-net bereitgestellten Router nutzen wollten, liege jedoch nach den bisherigen Erkenntnissen im kleinen einstelligen Prozentbereich.

BUGLAS und VATM haben bereits in der Vergangenheit mit gemeinsamen Veranstaltungen ihre Mitgliedsunternehmen zu branchenübergreifenden Themen informiert, so beispielsweise zur SEPA-Einführung oder zur NGA-Wholesale-Orderschnittstelle S/PRI. Anlässlich der ANGACOM steht am 7. Juni 2016 in Köln eine weitere gemeinsame Veranstaltung zum Thema Konnektivität auf der Agenda.