Strategischer Überbau der Glasfasernetze: wirksame Maßnahmen rechtlich möglich und erforderlich

Strategischer Überbau der Glasfasernetze: wirksame Maßnahmen rechtlich möglich und erforderlich

Köln, 22. September 2023. Die Branche warnt seit Monaten vor dem strategischen Überbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Unternehmen Deutsche Telekom. Die-ser Überbau gefährdet den Glasfaserausbau in Deutschland und die Erreichung der Gigabit-Ziele der Bundesregierung ganz erheblich. In seiner morgigen Sitzung wird sich der Digitalausschuss des Bundestags auf Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion damit beschäfti-gen, wie der Glasfaser-Überbau verhindert werden kann. Dass der bereits vom letzten März datierte Antrag auch ein halbes Jahr nach wie vor aktuell ist, zeigt, wie hoch der politische Handlungsbedarf ist.

„Die ausbauenden Unternehmen, die Investoren, aber vor allem auch die Bürger:innen brauchen dringend Sicherheit, dass der Glasfaserausbau zügig und flächendeckend vorangetrieben wird,“ betont VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Der strategische Überbau verhindere aber genau dies. „Wir sprechen nicht von „Einzelphänomenen“, wie die Telekom behauptet, sondern von einem deutschlandweiten Vorgehen.“ Dies hätten auch die ersten Ergebnisse der Monitoringstelle belegt, bei der bis Anfang September 247 Fälle eingegangen seien. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Überbau-Aktivitäten bei der BNetzA gesammelt werden,“ so Grützner. „Aber bei einer reinen Dokumentation darf es natürlich nicht bleiben. Dringend wartet die Branche auf den Bericht des WIK, der schon seit geraumer Zeit angekündigt wird.“

Beim strategischen Überbau, wie er aktuell in Deutschland stattfinde, handele es sich vor allem um Verstöße gegen das europäische und deutsche Kartellrecht. „Zielgerichtete und wirksame Maßnahmen wie Auflagen und auch Sanktionen sind daher rechtlich möglich und er-forderlich,“ hebt der Geschäftsführer hervor. „Zudem enthält das Telekommunikationsrecht bereits Instrumente und lässt neue Maßnahmen zu, um gegen strategische Überbauaktivitäten eines marktmächtigen Unternehmens vorzugehen.“ Die Auferlegung einer Pflicht zur Eintragung der Glasfaser-Ausbauplanung des marktbeherrschenden Unternehmens in eine nicht öffentliche „Ausbauliste“ würde bspw. strategische Ausbauankündigungen in gezielter Reakti-on auf Ausbauplanungen Dritter zukünftig verhindern.

„Ein längeres Warten kann und darf sich Deutschland mit Blick auf das politische Versprechen einer flächendeckenden Glasfaserinfrastruktur bis 2030 nicht erlauben. Bundesregierung und Bundesnetzagentur müssen endlich handeln“, fordert Grützner.