Bauministerkonferenz muss Vorgaben des Bund-Länder-Paktes jetzt umsetzen – bundesweit und einheitlich

Bauministerkonferenz muss Vorgaben des Bund-Länder-Paktes jetzt umsetzen – bundesweit und einheitlich

Berlin, 23.11.2023. Die Konferenz der Bauministerinnen und Bauminister steht heute vor wichtigen Beratungen für den Ausbau gigabitfähiger Netze und damit die Digitalisierung Deutschlands.

Seit Jahren fordert die Branche schnellere, digitale und vor allem in allen Bundes-ländern einheitliche Planungs- und Genehmigungsverfahren. „Es ist absurd, dass Unternehmen beispielsweise 18 Monate auf die Genehmigung für einen Mobil-funkmast warten müssen. Aufgebaut ist der Mast in der Regel in einer viel kürzeren Zeit,“ erläutert VATM-Geschäftsführer Dr. Frederic Ufer. Gerade für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung, die zu Recht von Bürgerinnen und Bürgern einge-fordert werde, müssten die Verfahren endlich erheblich reduziert und deutlich beschleunigt werden.

„Die Bundesregierung und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am 6. November in einem gemeinsamen Pakt zur Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung dafür die richtigen Weichen gestellt,“ betont Ufer. „Und damit die ursprünglichen Überlegungen für eine neue Musterbauordnung überholt. Die Bauministerkonferenz muss jetzt Nägel mit Köpfen machen und die Vorgaben ihrer Regierungschefs in die Tat umsetzen – und zwar bundesweit. Das ist das Entscheidende.“

An erster Stelle steht für die TK-Branche die Einführung einer Genehmigungsfiktion für Mobilfunkvorhaben, die die Verfahren ganz wesentlich beschleunigen wird und eine der Vereinbarungen aus dem jüngsten „Deutschlandpakt“ von Bundesregierung und Ländern ist. Konkret bedeutet dies: Bearbeitet die zuständige Behörde einen Antrag drei Monate lang nicht, so gilt nach dieser Zeit die Genehmigung im Sinne einer gesetzlichen Genehmigungsfiktion als erteilt. „Die Erfahrungen zeigen, dass heute nur ein Bruchteil der Mobilfunkstandorte nicht genehmigt wird. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass baurechtliche Vorgaben beim Mastaufbau verletzt wurden, so muss das betroffene Unternehmen diesen auf eigene Kosten zurückbauen. Länder und Kommunen sind also auf der sicheren Seite. Gleichzeitig werden kommunale Verwaltungen erheblich entlastet.“

Nicht weniger wichtig ist der Entfall der Abstandsflächenvorgabe für Antennen im Außenbereich, die in der Praxis kaum eine Rolle spielt. Dadurch würde sich die Zahl der Grundstücke, die sich für Antennenstandorte eignen, deutlich erhöhen und der Ausbau beschleunigt werden.

Auch die genehmigungsfreie Höhe für Mobilfunkmasten weiter anzuheben, kann erheblich dazu beitragen, die Anzahl der notwendigen Genehmigungsverfahren zu reduzieren.

Von höchstem Interesse für Bürgerinnen und Bürger ist es, mobile Antennenträger über 24 Monate von Verfahren freizustellen. Versorgungslücken oder -engpässe in der Mobilfunkversorgung können dadurch kurzfristig überbrückt werden, bis ein permanenter Mobilfunkmast errichtet ist. Gerade in Krisenzeiten ist eine solche Freistellung essenziell, um die Mobilfunkanbindung aufrechtzuerhalten.

„Die Lösungen liegen auf dem Tisch und sind zum Teil in den Ländern schon angepackt worden. Jetzt müssen sie zügig und effektiv flächendeckend umgesetzt werden“, mahnt der VATM-Geschäftsführer. „Die Bauministerkonferenz muss heute und morgen bundesweit einheitliche Beschlüsse treffen, damit wir endlich die Kleinstaaterei hinter uns lassen und schnell eine flächendeckende Abdeckung gerade der Mobilfunknetze erreichen.“