EU-Kommission gibt endlich grünes Licht für Vectoring-Vorleistungen

EU-Kommission gibt endlich grünes Licht für Vectoring-Vorleistungen

Köln/Brüssel, 14. August 2017. Gute Nachricht aus Brüssel: Die EU-Kommission hat ein von VATM-Mitglied DNS:NET ausgestaltetes Vorleistungsprodukt beim Einsatz von Vectoring genehmigt. Zusammen mit NetCologne und der Deutschen Telekom sind nun diese drei Anbieter die ersten in Deutschland, die dank der Brüsseler Genehmigung berechtigt sind, den Kunden in geförderten Gebieten Leistungen auf Basis der Vectoring-Technologie anzubieten. Gleichzeitig haben andere TK-Wettbewerber so die Möglichkeit, unter Nutzung dieses Vorleistungsproduktes selbst ihren eigenen Kunden höherbitratige Internetanschlüsse zu offerieren. Hintergrund ist, dass die EU-Kommission zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in der aktuellen Förderrichtlinie den Einsatz der Vectoring-Technologie nur bei Bereitstellung eines gleichwertigen Ersatzprodukts für den Wegfall des Zugangs am Kabelverzweiger erlaubt. Damit ist Vectoring jetzt auch nach EU-Recht förderfähig und darf vor Ort geschaltet werden.

„Die EU-Kommission hat zudem klar gestellt, dass auch beim geförderten FTTB/H-Ausbau ein VULA*-Produkt ähnlicher Güte angeboten werden muss. Auf diese Weise hat sie schon einige wichtige Eckpfeiler eingeschlagen“, unterstreicht VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Brüssel sieht klar eine Entbündelung auch beim FTTB/H-Ausbau vor und hat darauf gedrungen, dass die Anbieter sich auf eine „VULA-Produktfamilie“ verpflichten.

„Wir können jetzt auch in den Gebieten, in denen wir gefördert VDSL ausgebaut haben, Vectoring aktiv schalten, um den Privatkunden dort höhere Bandbreiten anbieten zu können“, erläutert Peter-Paul Poch, Beiratsmitglied und Regulierungsexperte beim Netzbetreiber DNS:NET. Und es gebe noch eine zweite gute Nachricht, so Poch: „In den vergangenen 20 Jahren hat die Telekom durch ihre Vorschläge in den Standardangebots-Verfahren festgelegt, wie Vorprodukte auszusehen haben. Die Bundesnetzagentur hat diese Vorschläge dann kontrolliert und gegebenenfalls verändert. Nun hatten die Wettbewerber die Chance, zu gestalten und haben sie ergriffen. Wir glauben, dass unser Vorleistungsangebot, insbesondere für TK-Unternehmen, die sich auf Geschäftskunden konzentrieren, deutlich attraktiver für den Wettbewerb ist.“

Mit Blick auf den Glasfaserausbau fordert Poch dazu auf, sich mit dem Thema Zusammenschaltung und Netzdurchgängigkeit neu auseinanderzusetzen. Das gelte insbesondere für Geschäftskunden und die zukünftigen Herausforderungen der Digitalisierung 4.0. „Es muss  durchgängige End-to-End-Konnektivität gewährleistet werden – inklusive eines Höchstmaßes an flexiblen Qualitäten, Kontrolle, Eingriffsmöglichkeiten und auch Innovationsspielraum für potenzielle Nachfrager“, unterstreicht er. Es müsse sichergestellt sein, dass alle (Teil-)Netze die Durchgängigkeit unterstützen. Das sei gerade für die Geschäftskunden in Zukunft von enormer Bedeutung. Das aktuell von der Bundesnetzagentur durchgewunkene Vectoring-Vorleistungsangebot der Telekom im umstrittenen Nahbereich der Hauptverteiler falle hier qualitativ deutlich ab und werde wohl in Zukunft kaum kommerziell genutzt werden können.

„Wir müssen Zusammenschaltungen und Netzdurchgängigkeit in den Griff bekommen“, appelliert Poch: „Wenn wir uns dann noch auf faire und angemessene Entgelte einigen, dann sollte das Investieren und Bauen von Glasfasernetzen nur noch ein Kapazitätsproblem der (Tief-)Bauindustrie sein. In jedem Fall würde dann das ideale Level Playing Field für die Europäische IT/TK-Industrie entstehen“, ist er überzeugt.

* Virtual Unbundled Local Access (virtuell entbündeltes lokales Zugangsprodukt) ist ein nicht physisch entbündeltes Zugangsprodukt zu einem Teil einer Telekommunikationsinfrastruktur.