Weiter geht es mit dem nächste VATM-Webinar gemeinsam mit dem VATM-Mitgliedsunternehmen nGENn GmbH am Freitag, den 06. Juni 2025 von 11:00 bis 12:00 Uhr.
Thema des Webinars: „E-Evidence Verordnung: Neue Pflichten für IT- und TK-Unternehmen“
in der EU wurde ein neues Recht für grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahmen durch Polizei und Strafverfolgungsbehörden beschlossen, die sogenannte E-Evidence Verordnung (EU 2023/1543).
Der Rechtsakt hat für faktisch alle Unternehmen der IT- und TK-Branche Bedeutung, denn diese werden zukünftig ab dem 18. August 2026 mit grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen konfrontiert, bei welchen Anfragen mit Auskunftsanfragen zu Bestands-, Verkehrs- oder Nutzungsdaten anderer EU-Staaten der Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Staaten direkt an Diensteanbieter gerichtet werden.
Analog zu einer Reihe anderer EU-Vorhaben ist auch bei der E-Evidence-Verordnung die teilweise erforderliche Umsetzung in nationales Recht – trotz vorliegendem Entwurf – infolge des Koalitionsbruchs der Ampel-Regierung bislang nicht abgeschlossen.
Parallel dazu wird derzeit ein verpflichtendes vollelektronisches Verfahren eingerichtet, über das Diensteanbieter künftig die angeforderten Teilnehmer-, IP-Adressen-, Verkehrs- oder Inhaltsdaten innerhalb von zehn Tagen, in Notfällen sogar binnen acht Stunden, an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermitteln müssen.
Das Webinar soll einen Überblick über die aktuellen Fragen vermitteln und in folgende Aspekte der E-Evidence- VO einführen:
Herr Klaus Landefeld von nGENn GmbH befasst sich bereits seit 2018 mit der Umsetzung der E-Evidence Verordnung in Europa und ist heute Teilnehmer der internationalen EU-Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Verordnung.